Unwirksame Bußgeldbescheide beim Messgerät Poliscan FM1 in NRW

  • 1 Minuten Lesezeit

Unzählige Bußgeldbescheide erlassen die Bußgeldstellen jedes Jahr. Dies oft mit weitreichenden Folgen über das Bußgeld hinaus, wie Punkte in Flensburg oder Fahrverbot. Die juristische Angreifbarkeit ist oft nicht einfach, da es sich bei den meisten der verwendeten Messgeräte um ein sog. standardisiertes Messverfahren handelt. D.h. der Betroffene muss seinerseits vorab sehr konkrete Zweifel wie Messfehler o.ä. aufzeigen, um überhaupt einen Schritt in Richtung Beweisaufnahme zur gerichtlichen Überprüfung der Messung tun zu können. Eine bloße Behauptung, die Messung müsse falsch sein, reicht nicht.

Beim bundesweit vielfach verwendeten Messgerät Poliscan FM1 bestehen aktuell - jedenfalls in    NRW - erhebliche Bedenken. Wie bekannt wurde, ist in NRW statt der vom Hersteller vorgegebenen Auswertesoftware "Tuffviewer" vielfach eine andere Software verwendet worden. Hierdurch weicht die Auswertung der Falldatei von den Herstellervorgaben ab, so dass das Messverfahren aktuell als nicht mehr als standardisiert angenommen werden kann. Aktuell kann daher aufgrund dieses Verfahrensfehlers oft eine Einstellung des Verfahrens oder zumindest deutliche Verfahrensverzögerung erreicht werden, die wieder positive Nebeneffekte wie z.B. getilgte Punkte in Flensburg haben.

Ob das Problem auch in anderen Bundesländern besteht, werden wir zeitnah überprüfen.

Lassen Sie daher jetzt Ihren Bußgeldbescheid, dem ein Lasermessverfahren (oft nur benannt als Messung mit Lasergerät und Foto oder konkret Poliscan FM1, Poliscan Speed, Poliscanspeed F1, Enforcment Trailer) zugrunde liegt, von mir prüfen, bevor sie ihn vorschnell und die ggf. weitreichenden Folgen wie Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot einfach akzeptieren.

 


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechts- und Fachanwältin Katja Radnai

Beiträge zum Thema