Unzufrieden mit Zahlung der Lebensversicherung?

  • 2 Minuten Lesezeit

Haben Sie Ihre Lebensversicherung gekündigt und ein blaues Wunder erlebt?

Sie haben viel weniger zurückerhalten als Sie einbezahlt haben?

Oder haben Sie am Ende des Vertrages eine Zahlung erhalten, die viel geringer als versprochen ist?

Es hat sich herausgestellt, dass bei vielen Lebensversicherungsunternehmen falsch gerechnet wird. Es ergibt sich der Verdacht, dass sogar in millionenfacher Weise zulasten des Verbrauchers falsch gerechnet wird.

Beispielsweise gibt es einen Lebensversicherer, der in seinen Vertragsunterlagen vorspiegelt, dass die Vertragsleistungen, die im Versicherungsschein angegeben sind, mit dem Zinssatz von 4 % berechnet worden sind. Nach Überprüfung eines unabhängigen Versicherungsaktuars hat sich ergeben, dass diese Berechnung falsch ist. Die in Zahlen angegebenen Leistungen sind aber nur mit 3,5 % berechnet. Dem Verbraucher werden hier Leistungen vorgegauckelt, die gar nicht erfüllt werden.

Auch bei der Überprüfung von Rückkaufswerten hat sich herausgestellt, dass Lebensversicherer häufig falsch zulasten der Verbraucher rechnen.

Es hat sich herausgestellt, dass viele Lebensversicherungsunternehmen mit fehlerhafter Software arbeiten. Da die Umstellung der Software dreistellige Millionenbeträge kostet, wird lieber mit einer fehlerhaften Software gearbeitet. Wahrscheinlich hofft die Branche, dass sich nur wenige Verbraucher wehren.

Die Kanzlei Dawood arbeitet bei der Überprüfung von Auszahlungen von Lebensversicherungen mit einem unabhängigen Gutachter zusammen. Herr Prof. Dr. Schade ist einer von leider nur einer Handvoll unabhängigen Versicherungsmathematiker in ganz Deutschland, der wirklich unabhängig ist und nicht von der Versicherungswirtschaft „gesponsert“ wird. Herr Prof. Dr. Schade spricht als einer der wenigen Versicherungsmathematiker offen über die Missstände in der Versicherungswirtschaft. Das Schöne ist, er kann es durch Berechnungen beweisen. So können die fehlerhaften Berechnungen auch vor Gericht nachgewiesen werden. Selbst einem spezialisierten Anwalt ist dies ohne versicherungsmathematische Hilfe kaum möglich, einem Lebensversicherer eine fehlerhafte Berechnung nachzuweisen.

Schon vor vielen Jahren hat Hans Dieter Meyer vom Bund der Versicherten die Lebensversicherung als legalen Betrug bezeichnet. Das Landgericht Hamburg hat diese Aussage seinerzeit als zulässige Wertung gesehen. Es spricht einiges dafür, dass Herr Meyer Recht hat.

Lassen Sie Ihre Auszahlung überprüfen

Gerne können Sie uns Ihre Vertragsunterlagen zusenden und wir überprüfen in einem ersten kostenlosen Schritt, welche Ansprüche Ihnen zustehen. Gerne überprüfen wir auch kostenlos für Sie, ob eine bestehende Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt.

Schicken Sie uns eine E-Mail zu oder rufen Sie an unter der angegebenen Telefonnummer.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Claude Dawood

Beiträge zum Thema