Urheberrecht Abamhnung der Image Law Rechtsanwaltskanzlei für die AFP Agence France-Presse GmbH

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Aktuelle Abmahnung der Kanzlei Image Law für die AFP Agence France-Presse GmbH

Uns liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Hamburger Kanzlei Image Law im Auftrag der AFP Agence France-Presse GmbH) vor. Gegenstand der Abmahnung ist eine (angebliche) unerlaubt erfolgte Verwendung eines Pressefotos der AFP, die ohne entsprechende Lizenz auf einer Website genutzt wurde. Die Kanzlei verlangt Fällen Schadensersatz nach der sogenannten "Lizenzanalogie". Dabei wird der Betrag angesetzt, der (angeblich) für eine Lizenz ordnungsgemäß zu zahlen gewesen wäre. Zusätzlich wird die Erstattung der Anwaltskosten gefordert. Grundsätzlich gilt: Wer das urheberrechtlich geschützte Bildmaterial nutzt, ohne die erforderliche Lizenz zu erwerben, verletzt die Urheberrechte der AFP und ist damit haftbar.

Problematische Aspekte und Voraussetzungen
 Für eine gerechtfertigte Abmahnung sind wesentliche Voraussetzungen nötig: Der Urheberrechtsverstoß muss nachweisbar vorliegen, die Abmahnung formal fehlerfrei erfolgen und die Rechteinhaberschaft der AFP an dem jeweiligen Bildmaterial muss eindeutig belegt sein.

Nicht jede Abmahnung erfüllt jedoch diese Voraussetzungen. Es ist daher wichtig, die Abmahnung zunächst gründlich rechtlich zu prüfen, bevor weitere Schritte eingeleitet werden.

Handlungsoptionen und Empfehlungen
 Wer eine Abmahnung erhält, sollte keinesfalls unüberlegt handeln. Stattdessen sollten Betroffene kurzfristig folgende Schritte einleiten:

  1. Ruhe bewahren und keine Zahlungen oder Zusagen tätigen.
  2. Den Vorwurf und die Berechtigung der Ansprüche sorgfältig prüfen (u.a. Rechte-Inhaberschaft, Lizenzlage).
  3. Fristen beachten: Auf eine Abmahnung sollte innerhalb der gesetzten Frist reagiert werden, um weitere rechtliche Konsequenzen (z. B. einstweilige Verfügung) zu vermeiden. Bei unklarer Rechtslage ist stets professionelle Unterstützung zu empfehlen.


Wie wir unterstützen können
 Als mit Urheberrecht befasste Kanzlei unterstützen wir Betroffene umfassend: Wir prüfen die Berechtigung der Abmahnung, beurteilen die Schadensersatzforderungen und passen gegebenenfalls eine (u.U. vorbeugend abzugebene) Unterlassungserklärung individuell an. Außerdem verteidigen wir Ihre Rechte und minimieren das Risiko unnötiger Kosten und Verpflichtungen. Unser Ziel ist es, eine möglichst kostensparende und langfristig zufriedenstellende Lösung für Sie zu erzielen. Kontaktieren Sie uns frühzeitig – wir stehen Ihnen mit unserer Expertise zur Seite.


Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falls mit Prüfung der Erfolgs-Chancen vor.

Wenden Sie sich hierzu gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-E-Mail-Adresse: kontakt@e-commerce-kanzlei.de


Sie können auch unser Sofort-Hilfe-Kontaktformular nutzen: https://e-commerce-kanzlei.de/hilfe/

Sie erreichen uns gerne auch telefonisch: 0221. 9 758 758 0

Auch können Sie gerne sofort einen persönlichen telefonischen Beratungstermin vereinbaren:

https://e-commerce-kanzlei.de/termin.html


Ansprechpartner bei uns im Hause ist auch Frau Rechtsanwältin Maria Fedorova

www.e-commerce-kanzlei.de


Günnewig Rechtsanwälte

Stand: 10.04.2024


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