Urheberrechtliche Abmahnung der De'Longhi Deutschland GmbH erhalten?

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Uns wird eine auf den 07.02.2020 datierte urheberrechtliche Abmahnung der Fa. De’Longhi Deutschland GmbH aus Neu-Isenburg zur Prüfung vorgelegt. Ausgesprochen wird die Abmahnung für die De’Longhi GmbH durch die SCHULTE RIESENKAMPFF Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Frankfurt. 

Worum geht es?

Es wird dem Abgemahnten mitgeteilt, dass die De’Longhi Deutschland GmbH die Inhaberin sämtlicher Verwertungsrechte solcher Lichtbilder sei, die der Abgemahnte in einem Angebot auf dem Marktplatz eBay verwendet. Die streitgegenständlichen Lichtbilder seien urheberrechtlich geschützt und der Abmahnerin stünde insbesondere

  • das Vervielfältigungsrecht gem. § 16 UrhG,
  • das Verbreitungsrecht gem. § 17 UrhG,
  • das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung gem. § 19a UrhG

zu. 

Abmahnung De’Longhi Deutschland GmbH – was wird gefordert?

Mit der Abmahnung wird zunächst die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Dem Abmahnschreiben ist dazu ein Formulierungsvorschlag mit dem Hinweis beigefügt, dass die darin geforderte Unterlassung über den abgemahnten Rechtsverstoß insoweit hinaus geht, als dass sie nicht nur Unterlassung der konkreten abgemahnten Handlung, sondern auch die Unterlassung kerngleicher Handlungen verlangt. Hier sollte gut überlegt werden, in welchem Umfang eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben wird, falls eine solche dem Grunde nach zur außergerichtlichen Erledigung empfehlenswert ist. Dies gilt ebenfalls für die aufgenommene starre Vertragsstrafe, nach welcher „für jeden Fall künftiger Zuwiderhandlung (...) eine Vertragsstrafe in Höhe von 4.000,00 EUR“ versprochen wird.

Neben Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird seitens der De’Longhi Deutschland GmbH ferner Auskunftserteilung über den Umfang der behaupteten Rechtsverletzung gefordert. Schließlich wird die Erstattung von Rechtsverfolgungskosten aus einem Gegenstandswert von 42.000 € gefordert, wobei pro inkriminierten Lichtbild unter Berufung auf OLG Köln, Beschluss v. 06.03.2015 – 6 W 15/15 ein Betrag von 6.000 € angesetzt wird.

Sie haben eine Abmahnung der De’Longhi erhalten?

Wir raten unbedingt:

1. Bewahren Sie Ruhe und beachten Sie die Ihnen mit der Abmahnung gesetzten Fristen.

2. Geben Sie nicht vorschnell eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ab, die Sie möglicherweise    später noch bereuen werden.

3. Falls eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben wird, beachten Sie dringend, das        weitere Vorgehen zu planen, damit keine Vertragsstrafe verwirkt wird.

Sprechen Sie uns an!

Frönd Nieß Leiers | MUENSTER LEGAL beraten Sie bundesweit mit dem Ziel, eine vor allem wirtschaftlich vernünftige Lösung für Sie zu finden. Kontaktieren Sie uns unverbindlich für eine kostenlose Ersteinschätzung. Übermitteln Sie uns Ihre erhaltene Abmahnung vorab per E-Mail oder per Fax. Wir rufen Sie gerne zurück.


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