Veröffentlicht von:

Urheberrechtliche Abmahnung der Image Professionals GmbH

  • 2 Minuten Lesezeit
In den letzten 12 bis 15 Monaten hat die Aussprache von Abmahnungen durch international tätige Bildagenturen, insbesondere Zahlungsaufforderungen und urheberrechtliche Abmahnungen, erheblich zugenommen. Ein aktuelles Beispiel ist eine Abmahnung von der Image Professionals GmbH, vertreten durch die Kanzlei Frommer Legal, wegen unerlaubter Verwendung von geschütztem Bildmaterial. Die Vorwürfe beinhalten urheberrechtswidrige Handlungen wie die Vervielfältigung und öffentliche Zugänglichmachung des Materials, basierend auf §§ 16, 19a UrhG. Die Forderungen umfassen Unterlassung, Schadensersatz nach Lizenzanalogie, basierend auf MFM-Honorartabellen, mit möglicherweise 100 %igem Aufschlag bei fehlender Urhebernennung, und Erstattung der Rechtsverfolgungskosten. Bei Nichtreaktion auf die Fristsetzungen wird gerichtliche Verfolgung angedroht. Angesichts dieser Entwicklungen ist es entscheidend, bei Erhalt einer Abmahnung die Vorwürfe sorgfältig zu prüfen und gegebenenfalls rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen, bevor Unterlassungserklärungen abgegeben werden. Die Kanzlei Heidicker bietet deutschlandweit Vertretung in urheberrechtlichen Fällen und eine kostenlose Erstberatung an.

Die Aussprache von Abmahnungen durch international tätige Bildagenturen, seien es reine Zahlungsaufforderungen, sowie Abmahnungen, haben in den letzten 12 bis 15 Monaten erheblich zugenommen.


So wurden wir erneut aufgrund einer urheberrechtlichen Abmahnung der Image Professionals GmbH aus München beauftragt. Hierbei handelt es sich um eine, laut eigenen Aussagen, renommierte, international tätige Bildagentur, welche ihr Reporteure weltweilt vermarktet.


Die Image Professionals GmbH wird dabei von der Kanzlei Frommer Legal aus München vertreten.


Anlass der Beauftragung ist eine unerlaubte Verwendung von geschütztem Bildmaterial. Der angeschriebenen Person wird eine Anlage zugesandt, in welcher Bildmaterial aufgezeigt wird, wofür laut der Gegenseite trotz intensiver Überprüfung keine entsprechende Lizenzierung festgestellt werden kann.


Aufgrund dessen ist die Nutzung in mehrfacher Sicht urheberrechtswidrig. Insbesondere stellt die Handlung eine Vervielfältigung i. S. d. § 16 UrhG sowie eine öffentliche Zugänglichmachung i. S. d. § 19a UrhG dar.


In der Folge werden Unterlassungs-, Aufwendungsersatz- und Schadenersatzansprüche geltend gemacht. Der Schadenersatz wird dabei im Wege der Lizenzanalogie berechnet. Die Berechnung findet sodann auf Grundlage der sogenannten MFM-Honorartabellen statt.


Regelmäßig wird ein 100 %iger Aufschlag vorgenommen, sofern eine entsprechende Urhebernennung unterlassen wurde.


Des Weiteren wird die Erstattung der Rechtsverfolgungskosten geltend gemacht.


Die Gesamtforderung aus Schadenersatz sowie dem Ersatz der Rechtsverfolgungskosten sowie der Geltendmachung eines Unterlassungsanspruches werden unter Fristsetzung gefordert.


Sollte die angeschriebene Person die gesetzten Fristen untätig verstreichen lassen, wird Frommer Legal ihrer Mandantschaft empfehlen, gerichtliche Schritte einzuleiten.


Sollten auch Sie eine urheberrechtliche Abmahnung erhalten haben, ist stets zunächst im Einzelfall zu prüfen, ob die entsprechenden Vorwürfe auf Sie zutreffen. Unabhängig davon, ob die Ansprüche bestehen, ist es jedoch, gerade vor Abgabe einer eventuellen Unterlassungserklärung unbedingt notwendig, etwaige Maßnahmen durchzuführen.


So ist uns aus einer Vielzahl von Fällen bekannt, dass vielen Mandanten nicht bewusst ist, wie umfangreich die Unterlassungsverpflichtung vor Abgabe einer entsprechenden Unterlassungserklärung ist.


Wir vertreten unsere Mandantschaft deutschlandweit in verschiedensten urheberrechtlichen Konstellationen.


Gerne können Sie uns die erhaltene Abmahnung per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de mit einer Rückrufbitte zusenden oder uns für eine kostenlose Erstberatung, idealerweise mit einer vorigen Zusendung der Abmahnung, unter der Nummer 02307/17062 erreichen.


Wir sehen Ihrer Anfrage entgegen.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Robin Tafel

Beiträge zum Thema