Urteil gegen Daimler AG - vorsätzlich sittenwidrige Schädigung

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Das Landgericht (LG) Stuttgart hat mit Urteil vom 28.01.2022 die Daimler AG verurteilt, dem durch die Kanzlei Rogert & Ulbrich vertretenen Kläger einen Schadensersatz in Höhe von € 13.526,- gegen Rückgabe des Fahrzeuges zu zahlen (Az. 17 O 711/19). Bei dem streitgegenständlichen Fahrzeug handelt es sich um einen Mercedes Benz GLK 220 CDI 4Matic der Schadstoffklasse Euro 5. In dem betroffenen Mercedes ist ein Motor des Typs OM651 verbaut. Der Kläger kaufte diesen als Neuwagen zu einem Kaufpreis von € 47.349,-.

Das LG bejaht einen Schadensersatzanspruch gem. § 826 BGB wegen vorsätzlich sittenwidriger Schädigung. Das streitgegenständliche Fahrzeug entsprach gerade nicht zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens den Vorgaben der EG-VO 715/2007. Nach dieser Verordnung sind die Hersteller unter anderem dazu verpflichtet die festgelegten Grenzwerte einzuhalten und keine unzulässigen Abschalteinrichtungen, welche die Wirkung von Emissionskontrollsystemen verringern, zu verwenden. Die Fahrzeuge müssen daher unter normalen Betriebsbedingungen die festgelegten Grenzwerte einhalten.

Die Daimler AG hat beim betroffenen Fahrzeug gegen die EG-VO 715/2007 verstoßen. Das Fahrzeug wurde nicht entsprechend ausgerüstet, sodass die gesetzlich festlegten Grenzwerte für Stickoxidemissionen unter normalen Betriebsbedingungen nicht eingehalten werden.

Durch Inverkehrbringen konkludente Täuschung

Dadurch, dass die Daimler AG das Fahrzeug in den Verkehr gebracht hat, kommt eine konkludente Täuschung zum Ausdruck. Das Inverkehrbringen signalisiert ja gerade "das Fahrzeug entspricht den geltenden Vorschriften und erfüllt seinen objektiven Verwendungszweck im Straßenverkehr eingesetzt zu werden".

Durch diese Täuschung ist dem Käufer ein konkreter Schaden entstanden. Werden die Grenzwerte nicht eingehalten, besteht die Gefahr des Widerrufs der Zulassung und somit der Stilllegung des Fahrzeuges. Dies würde einen erheblichen Wertverlust mit sich bringen. Der Kläger hat folglich ein Fahrzeug gekauft, welches nicht dem Vertragsabschluss entspricht.

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Über Rogert & Ulbrich

Seit 2007 kämpft die Rechtsanwaltskanzlei Rogert & Ulbrich bundesweit auf Seiten der Verbraucher gegen Großkonzerne.

Die Kompetenz der Verbraucherschutzkanzlei beim Management von Massenverfahren wird als marktprägend im JUVE Handbuch 2019/2020 aufgeführt, was durch die Auszeichnung als Top-Dienstleister 2021 von Proven Expert unterstrichen wird. 

Die kanzleieigene Datenbank umfasst sämtliche Angaben manipulierter Fahrzeuge in Verknüpfung mit erstrittenen Urteilen und ermöglicht den Experten die Identifikation der optimalen Klagestrategie mit den bestmöglichen Erfolgsaussichten. Dank automatisierter Abläufe steht Rogert & Ulbrich als ISO 9001-zertifizierte Legal Tech-Kanzlei für erstklassige Beratung und professionelle Betreuung während des gesamten Verfahrens.

Den Verbraucherschützern gelingt es nicht nur, dass deutschlandweit erste Urteil zugunsten eines geschädigten VW-Fahrers zu erwirken, sondern darüber hinaus auch als bundesweit erste Kanzlei im Rahmen des Abgasskandals erfolgreich am höchsten deutschen Gericht – dem Bundesgerichtshof – gegen die Daimler AG zu klagen. 

Ebenfalls gelingt den Gründungspartnern Dr. Marco Rogert und Tobias Ulbrich in Kooperation mit weiteren Experten 2020 der erfolgreiche Abschluss der ersten deutschen Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG – ein bislang einzigartiger Erfolg der deutschen Rechtsgeschichte, bei dem ein Vergleich von über 830 Mio. Euro für ca. 260.000 betrogene VW-Kunden erzielt werden konnte.

Für FOCUS-Online beleuchtet Dr. Marco Rogert als Rechtsexperte seit 2019 nicht nur die Komplexität des Abgasskandals.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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