Urteil rechtskräftig: Kündigung von Bausparverträgen rechtswidrig – Wüstenrot unterliegt

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Stuttgart, 03.05.2016: Die Wüstenrot Bausparkasse AG nimmt Berufung am OLG Stuttgart (9 U 14/16) zurück. Damit ist das Urteil des LG Stuttgart vom Dezember 2015 (12 O 97/15) rechtskräftig.

Die Wüstenrot Bausparkasse AG hat nicht voll besparte Bausparverträge zu Unrecht gekündigt. Die gegen das der Klägerin stattgebende erstinstanzliche Urteil des Landgericht Stuttgart hatte die Bausparkasse zunächst Berufung zum OLG Stuttgart eingelegt. Einen Tag vor dem für den 04.05.2016 anberaumten Termin vor dem 9. Senat des OLG Stuttgart nimmt die Wüstenrot Bausparkasse AG die Berufung überraschend zurück. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

Das Urteil dürfte ein Meilenstrein für tausende Bausparkunden sein, denen in den letzten Jahren nicht voll besparte Bausparverträge u.a. mit der Begründung seitens der Wüstenrot Bausparkasse AG gekündigt wurde, der Vertragszweck – im Sinne einer Darlehensaufnahme – sei für den Fall nicht mehr zu erreichen, wo Bausparverträge nur noch als Kapitalanlage genutzt werden.

Während Bausparguthaben über Jahrzehnte hinweg im Vergleich zu klassischen Spareinlagen nur unterdurchschnittlich verzinst wurden, ohne dass sich Bausparkunden von ihren Bestandsverträgen mit der Begründung lösen konnten, ihnen sei die Guthabenverzinsung zu gering, nahmen die Bausparkassen das niedrige Zinsumfeld der letzten Jahre ihrerseits zum Anlass, sich von unliebsamen Guthabenverzinsungen durch die fadenscheinige Begründung, das Bausparkollektiv setze den immanenten Willen des Bausparers voraus, das (relativ hoch verzinste) Bauspardarlehen nach Zuteilungsreife des Bausparvertrages in Anspruch zu nehmen, durch Kündigung von Verträgen gestützt auf § 489 BGB zu trennen.

Die Entscheidung der Unternehmensleitung, durch die Rücknahme des Rechtsmittels vorzeitig vollendete Tatsachen zu schaffen, wird sicher auch Thema auf der Hauptversammlung der Gesellschaft am 09.06.2016 sein.

Für die Klägerin: Rechtsanwaltskanzlei MPH Legal Services: www.mph-legal.de/lp/bausparvertrag-gekuendigt-so-wehren-sie-sich/


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