Urteile gegen Forest Finance Service GmbH

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In mehreren von der Kanzlei Rechtsanwälte Seimetz & Kollegen geführten Gerichtsverfahren wurde die zur ForestFinance-Gruppe gehörende Forest Finance Service GmbH zur Rück-, bzw. Auszahlung der von unseren Mandanten geleisteten Pacht- und Kaufpreiszahlungen verurteilt.

Es handelte sich dabei um die Anlagen "GreenAcacia Kolumbien" und "CacaoInvest Peru", die von der Gesellschaft gegenüber unseren Mandanten rückabwickelt werden müssen.


Die Urteile in Sachen "Forest Finance" und ihre Folgen

Aufgrund der von unserer Kanzlei erstrittenen Urteile dürfte die Forest Finance Service GmbH nach unseren Erfahrungen mit ähnlich gelagerten Fällen sogenannter "Baum-", bzw. "Holzinvestments" nunmehr verpflichtet sein, eine Vielzahl ihrer in der Vergangenheit mit hunderten von Anlegern abgeschlossenen Verträge wieder rückgängig zu machen.

Zug um Zug gegen Auszahlung der ursprünglich gezahlten Kaufpreise an die Anleger erhält sie die Rechte aus den jeweils abgeschlossenen Verträgen zurück und kann somit auch die (angeblich) von ihren verbundenen Unternehmen wie etwa der Forest Finance Panama S.A. gepflanzten Bäume verwerten.


Forest Finance Anleihe vorerst nicht von Urteilen betroffen

Die von den Anwälten unserer Kanzlei erstrittenen Urteile betreffen zunächst nur sogenannte "Altverträge" mit der Forest Finance Service GmbH in Form sogenannter "Direktinvestments" wie etwa die Anlageangebote "GreenAcacia Kolumbien" oder "CacaoInvest Peru", bei denen Anleger mit der Forest Finance Service GmbH regelmäßig sogenannte Pacht- und Kaufverträge abgeschlossen hatten.

Nicht direkt anwendbar sind diese Urteile jedoch auf die Anleihen der ForestFinance Capital AG, bei denen eine rechtliche Klärung noch aussteht.

Auch zu den Anlageangeboten "Baumsparvertrag", "Geschenkbaum", "KakaoWald", "WaldSparen" und "KakaoFincas" liegen unserer Kanzlei bislang noch keine Urteile vor.


Unsere Erfahrungen, Ihr Vorteil: Rechtsrat für Anleger der Forest Finance Service GmbH, der ForestFinance Capital GmbH oder der Forest Finance Panama S.A.

Falls Anleger und Investoren, die bei einem der genannten Unternehmen Anlageverträge geschlossen oder eine Anleihe gezeichnet haben, mit der Entwicklung ihres Investments und der Auszahlung von Erlösen unzufrieden sind, sollten sie von einem auf Kapitalanlagerechts spezialisierten Anwalt ihres Vertrauens oder der örtlichen Verbraucherzentrale prüfen lassen, ob und inwieweit die Möglichkeit besteht, ihren Vertrag vorzeitig rückabzuwickeln.

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen sind seit dem Jahre 1997 schwerpunktmäßig auf die Fachgebiete Bankrecht, Kapitalmarktrecht und Versicherungsrecht spezialisiert und beraten und vertreten Anleger zu diesem Thema bei etwaigen Problemen in allen damit zusammenhängenden Rechtsfragen.

Aufgrund der langjährigen Erfahrungen der Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen mit vergleichbaren Fällen aus dem Forum des Verbraucherschutzes, des Bank- und Kapitalmarktrechts sowie des Versicherungsrechts und angesichts der dabei erstrittenen verbraucherfreundlichen Urteile und deren Bewertung in den Medien verfügen die Anwälte unserer Kanzlei über die notwendige fachliche Expertise, um die jeweiligen Ansprüche ihrer Mandanten bestmöglich und seriös um- und durchzusetzen oder Probleme bereits im Vorfeld zu vermeiden.

Im Jahre 2009 wurde die Kanzlei Rechtsanwälte Seimetz & Kollegen von der WirtschaftsWoche zu den 20 WiWo-Topkanzleien für Anlagerecht in Deutschland gezählt.

Für eine kostengünstige Erstberatungspauschale, die auf etwaige spätere Gebühren angerechnet wird, erhalten unsere Mandanten von dem sachbearbeitenden Anwalt unserer Kanzlei eine ausführliche Bewertung und Einschätzung zu den rechtlichen Möglichkeiten, Erfolgsaussichten und Problemen ihres jeweiligen Falles.


Weitere Informationen unserer Kanzlei zur dem Thema "Forest Finance"

Foto(s): @seimetz-rechtsanwaelte.de


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