V+ Fonds 1 KG i.L. versendet Mahnbescheide – was sollen Anleger tun?

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V+ Fonds 1, V+ Fonds 2 und V+ Fonds 3 befinden sich bereits seit einiger Zeit in Liquidation. Immer wieder erhielten Anleger Post von Pforr Rechtsanwälte & Kollegen. Sie wurden aufgefordert, die noch ausstehenden Einlagen unverzüglich zu zahlen. Die Schreiben endeten immer mit einem Vergleichsangebot. Gegen Zahlung eines niedrigeren Betrages sollten die Anleger sofort aus der Gesellschaft ausscheiden und auf ihre Ansprüche verzichten. In einer der letzten Schreiben wurde noch mit einer Feststellungsklage gedroht. 

Statt einer Klage erhalten die Anleger des V+ Fonds 1 nunmehr einen Mahnbescheid des Amtsgerichts Coburg. Darin wird die gesamte noch ausstehende Einlage geltend gemacht. Anwalts- und Gerichtskosten soll der Anleger auch noch zahlen.

Empfänger des Mahnbescheids stellen sich jetzt vermutlich zwei Fragen:

  1. Wie ist dieser Mahnbescheid rechtlich zu bewerten? 
  2. Wie sollen ich als Anleger darauf reagieren?

V+ Fonds 1 und die Folgen der Liquidation

Um den geltend gemachten Anspruch richtig einzuordnen, kurz etwas zur  Liquidation einer Gesellschaft und den Folgen. 

Eine Liquidation ist keine Insolvenz. Bei einer Liquidation geht man davon aus, dass das Unternehmen genügend Vermögen hat um die externen Gläubiger, z.B. Banken, zu bedienen. Zwischen den Anlegern der Gesellschaft wird bei einer Liquidation ein sogenannter „Innenausgleich“ durchgeführt. Ziel des Innenausgleichs ist es, dass am Ende alle Anleger prozentual gleich viel in die Gesellschaft eingezahlt haben. 

Bei dem V+ Fonds 1 gab es Anleger, die in Raten gezahlt haben, aber auch Vollzahler. Dadurch hat z.B. ein Anleger bereits 100 % seiner Einlage erbracht, ein anderer erst 50 %. Der Innenausgleich hat das Ziel, dass beide am Ende 75 % bezahlt haben. D.h. der mit 50 % muss noch 25 % bezahlen. 

Anspruch auf Zahlung der gesamten ausstehenden Einlage?

Der BGH hat entschieden, dass der Liquidator zum Innenausgleich berechtigt ist. Das heißt aber nicht, dass er den gesamten ausstehende Betrag einfordern kann. Stattdessen ist der Liquidator verpflichtet, einen sogenannten Auseinandersetzungsplan zu erstellen. Dieser Plan stellt Vermögen, eingezahlte und ausstehende Einlagen gegenüber. Daraus wird die Quote ermittelt, die jeder Anleger am Ende zu zahlen hat. Nur mit diesem Plan darf der Liquidator Ansprüche geltend machen. Keinesfalls kann er aus unserer Sicht pauschal die gesamte ausstehende Einlage geltend machen und später wieder verteilen. 

CDR Legal geht daher davon aus, dass der Mahnbescheid über die gesamte ausstehende Einlage, ohne Vorlage eines Auseinandersetzungsplans, unzulässig ist.

Androhung einer Feststellungsklage?

Diesseits bestehen Zweifel an der Rechtmäßigkeit einer Feststellungsklage. Wie oben dargelegt, hat der Anleger des V+ Fonds 1 einen Anspruch auf Vorlage eines Auseinandersetzungsplans. Nur die sich daraus ergebende Zahlung schuldet der Anleger. 

Weiter gilt es zu bedenken, dass die Feststellungsklage nur zulässig ist, wenn das Recht anders nicht geltend gemacht werden kann. Das trifft auf den V+ Fonds 1 aber nicht zu. Der Fonds kann jederzeit den Anleger unter Vorlage eines Auseinandersetzungsplans zur Zahlung auffordern. 

Letztendlich ist diese Diskussion im Hinblick auf den Mahnbescheid aber irrelevant. Denn, mit einem Mahnbescheid kann man keinen Feststellungsanspruch geltend machen. 

Was sollten Sie als Anleger des V+ Fonds 1 nunmehr unternehmen?

Keinesfalls sollten Sie den Mahnbescheid ungeprüft hinnehmen. Ohne einen Widerspruch wird ein Vollstreckungsbescheid erlassen. 

Versäumen Sie daher nicht die Frist zum Widerspruch. Falls doch, und Ihnen liegt bereits ein Vollstreckungsbescheid vor, können sie gegen diesen noch Einspruch einlegen. Verpassen sie auch diese Frist, gilt der Anspruch als tituliert. Sie müssen bezahlen. 

Den Widerspruch können Sie zwar problemlos selbst einlegen, aber Sie sollten sich trotzdem rechtlich beraten lassen. Es gilt Ihre Ausgangslage einzuschätzen. Welche Möglichkeiten stehen Ihnen zur Verfügung, sich gegen den Anspruch zu wehren? Ist es sinnvoll in der Gesellschaft zu bleiben oder auszuscheiden? Wie können weitere Kosten verhindert werden?

Die Kanzlei CDR Legal betreut seit vielen Jahren Anleger im Bereich Bank- und Kapitalmarktrecht. Darunter auch viele Anleger die, wie die des V+ Fonds 1, im Rahmen des Innenausgleichs in Anspruch genommen wurden. Rufen Sie an. In einem ersten Gespräch betrachten wir Ihre Ausgangslage und besprechen Ihre Möglichkeiten, sich gegen den Anspruch zu wehren.



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