Verbotenes Online-Glücksspiel – Spieler erhält knapp 10.000 Euro zurück

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Online-Casino muss Verlust erstatten – Urteil des Landgerichts Osnabrück

München, 16.03.2022. Ein Spieler hatte knapp 10.000 Euro beim Glücksspiel im Online-Casino verloren. Nun bekommt er seinen Verlust bis auf den letzten Cent zurück. Das hat das Landgericht Osnabrück mit Urteil vom 4. März 2022 entschieden (Az.: 11 O 1809/21). Grund: Die Betreiberin des Online-Casinos hat mit ihrem Angebot gegen das umfassende Verbot von Online-Glücksspielen in Deutschland verstoßen.

Bis zum 1. Juli 2021 galt in Deutschland ein weitreichendes Verbot für Glücksspiele im Internet. In § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag hieß es dazu, dass das Veranstalten und Vermitteln öffentlicher Glücksspiele im Internet verboten ist. „Viele Betreiber von Online-Casinos haben sich an diesem Verbot nicht gestört und Online-Glücksspiele über deutschsprachige Webseiten auch für Spieler mit Wohnsitz in Deutschland leicht zugänglich gemacht. Da sie damit gegen das Verbot verstoßen haben, haben sie keinen rechtlichen Anspruch auf die getätigten Spieleinsätze und müssen die Verluste erstatten“, sagt Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte.

So war es auch in dem Verfahren am Landgericht Osnabrück. Der Kläger hatte über die deutschsprachige Webseite twin.com der Beklagten zwischen April und Oktober 2020 an Online-Glücksspielen teilgenommen. Im Laufe der Zeit hat er dabei insgesamt knapp 10.000 Euro verloren. Den Verlust forderte er nun zurück.

Mit Erfolg: Die Betreiberin des Online-Casinos, eine Gesellschaft mit Sitz in Malta, müsse den Verlust vollständig erstatten, entschied das LG Osnabrück. Mit ihrem Angebot von öffentlichen Glücksspielen im Internet habe sie gegen das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen. Daher habe sie die Einsätze ohne rechtlichen Grund erlangt und müsse dem Kläger seinen Verlust zurückzahlen, so das Gericht.

Dem Rückzahlungsanspruch stehe nicht entgegen, dass der Kläger mit seiner Teilnahme am Online-Glücksspiel ebenfalls gegen das Verbot verstoßen habe. Er habe glaubhaft vorgetragen, dass ihm nicht bewusst war, dass das Online-Glücksspiel in Deutschland illegal ist. Zudem diene das Verbot dem Schutz des Spielers vor ruinösen oder suchtfördernden Glücksspiel. Diese Intention würde unterlaufen, wenn das Online-Casino die verlorenen Einsätze aus verbotenem Glücksspiel behalten dürfte. Dann würde sie zur Fortsetzung ihres illegalen Angebots geradezu ermutigt, führte das LG Osnabrück weiter aus.

Zum 1. Juli 2021 wurde das Verbot für Online-Glücksspiel zwar gelockert, dies gilt jedoch nicht rückwirkend. „Spieler haben daher nach wie vor gute Chancen, ihre Verluste von den Betreibern der Online-Casinos zurückzuholen“, so Rechtsanwalt Cocron.

Mehr Informationen:  https://www.cllb.de/online-casino-geld-zurueck-mit-anwalt 

Pressekontakt: Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz, Sittner Partnerschaftsgesellschaft mbB, Liebigstr. 21, 80538 München, Fon: 089 552 999 50, Fax: 089 552 999 90; Mail: cocron@cllb.de   Web: www.cllb.de

Foto(s): CLLB Rechtsanwälte

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