Verdacht gegen BMW im Diesel-Abgasskandal erhärtet sich / Verbraucher geschädigt

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Im Diesel-Abgasskandal sind mittlerweile zahlreiche Autohersteller verwickelt. Während VW und Daimler tief im Sumpf von Dieselgate versinken, ist es um BMW bisher relativ ruhig geblieben. Bis auf einen Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamtes KBA und einer Geldbuße über 8,5 Millionen Euro ist bei BMW noch nicht viel passiert. Doch das könnte sich jetzt endgültig ändern. Wie die Süddeutsche Zeitung berichtete, stößt ein Dieselmodell der 7er-Reihe von BMW trotz eines Software-Updates zu viel Stickoxid aus. Vor dem Zwangsrückruf lag der Stickoxid-Ausstoß bei 608 mg/km. Nach dem verpflichtenden Software-Update war er mit 564 mg/km noch immer sieben Mal höher als der zulässige Prüfstandswert (80 mg/km).

Welche juristischen Möglichkeiten gibt es im Diesel-Abgasskandal?

Für die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Lahr sind auch bei BMW Verbraucher geschädigt und europäisches Recht gebrochen worden. Im Kern des Rechtsstreits geht es um unzulässige Manipulationen an Dieselmotoren, die dazu führen, dass die europäischen Abgasnormen nicht im normalen Straßenverkehr eingehalten werden. Das verhält sich bei allen im Diesel-Abgasskandal involvierten Autobauern gleich. Es geht um die Vortäuschung eines sauberen Dieselfahrzeuges, das jedoch in der Realität die Umwelt verpestet. 

Letztlich führt das zu einem enormen Wertverlust des Fahrzeugs. Auf diesem Verlust droht der Verbraucher sitzen zu bleiben, wenn er sich nicht juristisch zur Wehr setzt. Die Verbraucher-Kanzlei Dr. Stoll & Sauer rät den betroffenen Verbrauchern zur anwaltlichen Beratung. Im kostenfreien Online-Check der Kanzlei lässt sich der richtige Weg aus dem Diesel-Abgasskandal herausfinden. Die Fälle werden kostenlos und individuell geprüft, ehe man sich auf ein gemeinsames Vorgehen einigt.

Die Verbraucher-Kanzlei Dr. Stoll & Sauer gehört zu den führenden im Abgasskandal. Die Inhaber vertreten darüber hinaus rund 450.000 Verbraucher in der Musterfeststellungsklage gegen VW und haben dabei einen Vergleich über 830 Millionen Euro für die Teilnehmer ausverhandelt. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer rät Verbrauchern dazu, sich auch beim Vergleich zur Musterfeststellungsklage gegen VW anwaltlich beraten zu lassen – https://www.vw-schaden.de/musterfeststellungsklagen

Der Verbraucher kann drei Möglichkeiten für sich in Anspruch nehmen, um seine Rechte durchzusetzen.

  1. Der Autoinhaber kann vom Kaufvertrag zurücktreten, weil das gelieferte Auto im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) einen Sachmangel aufwies. Der Bundesgerichtshof hat in seinem Hinweisbeschluss (Az. VIII ZR 225/17) vom 8. Januar 2019 festgehalten, dass Fahrzeuge mit einer Manipulations-Software mangelhaft sind. Zahlreiche Gerichte haben daraufhin entschieden, dass das Fahrzeug ohne eine Fristsetzung zur Nachbesserung zurückgegeben werden kann. Der Kaufvertrag wird dann rückabgewickelt. Der Käufer muss letztlich das Auto mit dem manipulierten Motor zurückgeben, kann aber im Gegenzug den bereits bezahlten Kaufpreis zurückverlangen. Im Abgasskandal bei VW gibt es tausende Urteile, bei denen die Rückabwicklung angeordnet worden ist.
  2. Der Verbraucher kann sein Fahrzeug auch behalten und den Autobauer auf Schadensersatz verklagen. Dieser Anspruch folgt aus der vorsätzlichen und sittenwidrigen Schädigung des Konzerns nach § 826 BGB. VW, Daimler oder möglicherweise jetzt auch BMW müssen dann den Minderwert ersetzen, der durch die mögliche Manipulation entstanden ist. Verschiedene Gerichte haben hier Beträge bis zu 25 Prozent des Kaufpreises ausgeurteilt.
  3. Eine dritte Option hat die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe erstritten: Wer sich einen Neuwagen gekauft hat, kann auch die Neulieferung eines neuen Fahrzeuges ohne Manipulationssoftware verlangen – natürlich gegen die Rückgabe des manipulierten Fahrzeugs. Für die gefahrenen Kilometer des alten Fahrzeugs muss der Verbraucher keine Nutzungsentschädigung bezahlen. Nachdem der Bundesgerichtshof in seinem Hinweisbeschluss, den Weg für die Nachlieferung geebnet hat, erstritt die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH am 24. Mai 2019 drei Urteile des Oberlandesgerichts Karlsruhe, durch die die Kläger Neuwagen erhalten und die alten Fahrzeuge über Jahre kostenlos gefahren sind. Mit anderen Worten: Ein neues Auto, ohne für das alte Fahrzeug etwas bezahlt zu haben. Mittlerweile ist das Urteil rechtskräftig (Az. 13 U 144-17), weil das VW-Autohaus die mögliche Revision vor dem BGH nicht wahrgenommen hat – mehr dazu hier.

Chronologie im Diesel-Abgasskandal von BMW

Am 20. März 2018 durchsuchten 100 Polizisten und Staatsanwälte die Münchner BMW-Zentrale. Es bestehe der Anfangsverdacht, dass die BMW AG eine prüfstandsbezogene Abschalteinrichtung verwendet habe, so die Justizbehörden. Vorausgegangen war ein Praxistest der Deutschen Umwelthilfe (DUH) bereits im Mai 2017. Nachmessungen des Kraftfahrt-Bundesamtes bestätigten den sehr hohen Stickoxid-Ausstoß im Straßenverkehr. „Bei der Überprüfung der Fahrzeugtypen BMW 750 3.0 Diesel Euro 6 und BMW M550 3.0 Diesel Euro 6 wurden unzulässige Abschalteinrichtungen festgestellt“, hieß es aus dem KBA. Mit Abschalteinrichtungen wird die Abgasreinigung so manipuliert, dass das Fahrzeug auf dem Prüfstand die EU-Abgasnorm einhält. In der Praxis wird dann die Luft verpestet.

Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft München 1 konnten den Betrugsverdacht nicht bestätigen. Es hätte sich keine Hinweise ergeben, dass tatsächlich Abschalteinrichtungen verbaut worden seien, so die Staatsanwaltschaft. Die erhöhten Stickoxidwerte wurden mit einem Fehler in der Software erklärt. Der Autohersteller habe seine Aufsichtspflicht beim Aufspielen einer Softwareversion verletzt. BMW zahlte 8,5 Millionen Euro für eine Ordnungswidrigkeit, das Verfahren wurde 2019 eingestellt. Und seither blieb es im Diesel-Abgasskandal bei BMW still.

Warum die Abgaswerte beim BMW 750 d xDrive, Baujahr 2014, weiter deutlich über der EU-Norm liegen, ist eine spannende Frage. Experten haben den Katalysator im Verdacht. „Nach unseren Messungen wurde der NOx-Speicherkatalysator durch die vertauschte Software nur zweimal nach einem Kaltstart regeneriert“, sagt der Katalysator-Spezialist Martin Pley, „dies ist nach meinem Wissen auch die illegale Funktion, die den Rückruf des KBA begründet. Erstaunlich ist nur, dass die NOx-Emissionen auch nach dem Softwareupdate nicht besser werden, was für einen konstruktiven Fehler in der Abgasreinigung spricht.“ Das Problem beim Diesel-Abgasskandal ist oftmals die mangelhafte Hardware. Die Autohersteller haben nur die Technik eingebaut, die dafür notwendig war, um die Typenprüfung zu überstehen.

Dr. Stoll & Sauer führt Musterfeststellungsklage gegen VW mit an 

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert. Die Kanzlei führt mehr als 2000 Verfahren gegen verschiedene Autobanken wegen des Widerrufs von Autokrediten. Im Widerrufsrecht bezüglich Darlehensverträge wurden mehr als 5000 Verbraucher beraten und vertreten. Daneben führt die Kanzlei mehr als 12.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal bundesweit und konnte bereits hunderte positive Urteile erstreiten.

In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung – Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führen in der RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) außerdem die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei deshalb für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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