Vereinfachtes Visumsverfahren für türkische Staatsangehörige, die vom Erdbeben betroffen sind

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Aktuell kommen sehr viele Anfragen von türkischen Staatsangehörigen in Deutschland, deren Angehörige in den vom Erdbeben betroffenen Regionen leben. Es ist vorab darauf hinzuweisen, dass für die Einreise nach Deutschland grundsätzlich ein gültiges Visum benötigt wird.


Jedoch hat das Auswärtige Amt mit dem Bundesministerium des Innern und für Heimat ein vereinfachtes, pragmatisches Visumverfahren abgestimmt.


Das vereinfachte Verfahren richtet sich an türkische Staatsangehörige, auf die Folgendes zutrifft:


  • Sie sind nachvollziehbar individuell vom Erdbeben besonders betroffen (es droht Obdachlosigkeit oder Sie haben behandlungsbedürftige Verletzungen)
  • Sie sind Angehörige 1. oder 2. Grades (Eltern, Kinder, Großeltern, Enkelkinder, Geschwister) von deutschen Staatsangehörigen oder von einer Person mit einem dauerhaften deutschen Aufenthaltstitel.
  • Das Familienmitglied in Deutschland hat eine Verpflichtungserklärung nach §§ 66 bis 68 Aufenthaltsgesetz abgegeben. (Details zur Verpflichtungserklärung finden Sie auf der Webseite des Auswärtigen Amts)
  • Sie hatten zum Zeitpunkt des Erdbebens ihren Wohnsitz in einer der betroffenen Provinzen

Folgende Dokumente müssen vorgelegt werden:


  • Antragsformular
  • gültiger (auch vorläufiger) türkischer Pass
  • Krankenversicherung
  • Biometrisches Foto
  • Verpflichtungserklärung eines Verwandten 1. oder 2. Grades im Original
  • Kopie des Personalausweises oder Passes und ggf. des Aufenthaltstitels der einladenden Person
  • Wohnsitznachweis mit Historie (Historie muss den Wohnsitz im Erdbebengebiet zum Zeitpunkt der Katastrophe belegen)
  • Verwandtschaftsnachweis
  • Kurze, schriftliche Schilderung der Notlage
  • Bei Minderjährigen: Unterschriften/notariell beglaubigte Zustimmung beider Eltern bzw. Nachweis der Alleinsorge oder der vorübergehenden Personensorge


Es ist zudem darauf hinzuweisen, dass das Visum gebührenfrei erteilt wird.


Für weitere Anfragen, wenden Sie sich bitte an unsere Kanzlei.


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