Verfahren wegen Ecstasy/MDMA – Anwalt hilft

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Sie sind Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren wegen Besitzes oder Handeltreibens von Ecstasy?

Unerlaubter Besitz, unerlaubtes Anbauen und Herstellen, unerlaubte Einfuhr oder Handeltreiben mit Ecstasy, MDE, MDA oder MDMA sollte nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Wenn es um synthetische Drogen geht, verstehen die Staatsanwaltschaften und Gerichte in Deutschland leider keinen Spaß. Schon vermeintlich kleine Mengen können zu einer öffentlichen Gerichtsverhandlung und erheblichen Strafen führen.

Mit der richtigen Verteidigungsstrategie kann in einigen Fällen aber durchaus eine öffentliche Gerichtsverhandlung vermieden und eine drohende Strafe deutlich reduziert werden.

Es kommt entscheiden darauf an,

  • um welche Menge Ecstasy/MDMA es bei Ihnen geht,
  • wie hoch der Wirkstoffgehalt des Ecstasy/MDMA ist,
  • ob Ihnen beispielsweise Besitz oder Handeltreiben vorgeworfen wird und
  • ob, wie viele und welche Vorstrafen Sie haben.

Nur, wenn Ihr Anwalt für diese unterschiedlichen Varianten die jeweils „üblichen“ Strafen kennt, kann er das für Sie persönlich beste Ergebnis erzielen.

Vertrauen Sie hier nicht auf Einheitslösungen!

Rechtsanwalt und Strafverteidiger Dipl. Jur. Univ. Simeon Feuerstein kennt diese „üblichen“ Strafen. Lassen Sie sich unbedingt beraten, bevor Sie gegenüber der Polizei oder dem Gericht eine Aussage tätigen.

Rechtsanwalt und Strafverteidiger Dipl. Jur. Univ. Simeon Feuerstein kann gerne mit Ihnen gemeinsam eine individuell auf Ihren persönlichen Fall abgestimmte Verteidigungsstrategie entwickeln.


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