Vergabe öffentlicher Aufträge (Änderungen und Ergänzungen des Gesetzes; August 2015) Teil 4/4

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XIII. Gebühren für den Antrag auf Rechtsschutz

Die Gebühren für die Einreichung des Antrags auf Rechtsschutz wurden geändert und belaufen sich nun auf

  1. 60.000 RSD im Verfahren der öffentlichen Auftragsvergabe geringen Werts und im Verhandlungsverfahren ohne Veröffentlichung der Aufforderung zur Angebotsabgabe,
  2. 120.000 RSD, sollte der Antrag auf Rechtsschutz vor Eröffnung des Angebots eingereicht werden und der Schätzwert nicht höher als 120.000 RSD sein,
  3. 250.000 RSD, sollte der Antrag auf Rechtsschutz vor Eröffnung des Angebots eingereicht werden und der Schätzwert höher als 120.000 RSD sein,
  4. 120.000 RSD, sollte der Antrag auf Rechtsschutz nach Eröffnung des Angebots eingereicht werden und der Schätzwert nicht höher als 120.000 RSD sein,
  5. 120.000 RSD, sollte der Antrag auf Rechtsschutz nach Eröffnung des Angebots eingereicht werden und die Summe der Schätzwerte aller strittigen Partien, falls die Auftragsvergabe nach Partien gestaltet wurde, nicht höher als 120.000 RSD sein,
  6. 0,1 % vom Schätzwert der öffentlichen Auftragsvergabe bzw. vom angebotenen Preis des Bieters, an den der Auftrag vergeben wurde, sollte der Antrag auf Rechtsschutz nach Eröffnung des Angebots eingereicht werden und der Wert höher als 120.000 RSD sein.
  7. 0,1 % von der Summe der Schätzwerte aller strittigen Partien der öffentlichen Auftragsvergabe bzw. dem angebotenen Preis der Bieter, denen die Verträge zugeteilt wurden, sollte der Antrag auf Rechtsschutz nach Eröffnung des Angebots eingereicht werden und der Wert höher als 120.000 RSD sein.

XIV. Schlussbestimmungen

Auf öffentliche Auftragsvergabeverfahren und Verfahren zum Rechtsschutz, die bis zum 12. August 2015 eingeleitet wurden, werden die Verordnungen, nach denen sie eingeleitet wurden, angewendet.

Rechtsanwalt Predrag Groza


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