Vergewaltigungsvorwurf ohne Beweise - was tun als Beschuldigter?

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Vergewaltigungsvorwürfe - Aussage gegen Aussage

Im Bereich des Sexualstrafrechts finden sich häufig Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen. Einzige Zeugin ist in aller Regel das (vermeintliche) Opfer. Im Falle eines Prozesses kommt es maßgeblich auf die Glaubwürdigkeit dieser Person an. Insbesondere dann, wenn die Vorfälle länger her sind, eine ärztliche Untersuchung nie erfolgt ist. 

Rechte als Beschuldigter

Sehen Sie sich als Beschuldigter mit einem Vergewaltigungsvorwurf konfrontiert, kommt Ihrem Verhalten daher erhebliche Bedeutung zu. Äußern Sie sich zu früh oder gar geständig, kann dies für sich genommen schon zu einer Verurteilung führen. Als Beschuldigter sollten Sie sich daher stets gewahr sein, dass Sie das Recht haben zu schweigen. Hiervon sollten Sie in jedem Fall Gebrauch machen.

Pflichtverteidigung - gegen Vorwurf der Vergewaltigung wehren

Wird Ihnen eine Vergewaltigung vorgeworfen, droht Ihnen eine Mindeststrafe von zwei Jahren. Damit handelt es sich um ein Verbrechen und Sie haben in jedem Fall Anspruch auf einen Pflichtverteidiger. Soweit Sie selbst sich eine Verteidigung nicht leisten können, sollten Sie dies bei Ihrem Verteidiger ansprechen und nach der Möglichkeit einer Pflichtverteidigung fragen. Die Beiordnung Ihres Verteidigers zum Pflichtverteidiger wird in aller Regel erfolgen. Zuzahlungen an Ihren Anwalt sind dennoch möglich.

Einziges Beweismittel: vermeintliches Opfer

Viele Beschuldigte in einem solchen Verfahren wollen ihre Version der Geschichte erzählen, möchten Gericht und Staatsanwaltschaft von ihrer Unschuld überzeugen. Diesem verständliche und in vielen Personen angelegte Impuls sollten Sie nicht nachgehen. Denn eine Aussage zu einem zu frühen Zeitpunkt kann Ihre Position erheblich schwächen.

Unschuldsvermutung

Vielmehr ist es so, dass Ihnen Ihre Schuld nachgewiesen werden muss. Entsprechend kann es zwar die Strategie sein, eine Aussage zu machen. Allerdings sollte dies niemals ohne vorherige Absprache mit Ihrem Verteidiger erfolgen. Indem Sie schweigen, machen Sie keine Fehler.

Was tun als Beschuldigter?

Konkret sollten Sie unmittelbar nach Bekanntwerden der Tatvorwürfe einen Verteidiger aufsuchen. Gerne stehe ich Ihnen zur Verfügung.


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