Verhaftung oder Durchsuchung - was tun?

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Der Fall der Fälle ist eingetreten:

  • Sie sind verhaftet oder vorläufig festgenommen worden,
  • Polizei und Staatsanwaltschaft durchsuchen Ihre Wohnung und/oder Geschäftsräume.

Es ist in dieser Situation ganz wichtig, dass Sie Ruhe und eine kühlen Kopf bewahren. Machen Sie keine Angaben zur Sache in der Hoffnung, dass sich das alles schnell erledigt. Regelmäßig ist das Gegenteil der Fall!

Sie haben in jeder Situation das Recht, einen Verteidiger mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen zu beauftragen. Hierzu muss man Ihnen gestatten, den Verteidiger anzurufen. Lassen Sie es sich nicht gefallen, wenn man Ihnen diesen Anruf verweigert oder Sie vertrösten will („Wir machen jetzt erst die Vernehmung, dann können sie telefonieren...").


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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