Verhalten bei Durchsuchungen

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Verhalten bei Durchsuchungen

Wenn die Polizei zu einer Durchsuchung auftaucht, können Sie erstmal wenig machen.

Lassen Sie sich den Durchsuchungsbeschluss zeigen oder bei einer Durchsuchung wegen "Gefahr um Verzug" mitteilen, warum man bei Ihnen durchsucht.

Keine Angaben machen!

Das Wichtigste ist, keine Angaben gegenüber der Polizei zu machen und Ihren Verteidiger anrufen! Sprechen Sie auch nicht "einfach so" mit der Polizei, da alles, was sie sagen, vermerkt werden wird.

Zufallsfunde vermeiden!

Geben Sie auch die geforderten Sachen, aber auch nur diese, heraus, wenn Sie zB Zufallsfunde vermeiden wollen.

Durchsuchungsbeschluss und Protokoll geben lassen!

Lassen Sie sich vorher den Durchsuchungsbeschluss geben und danach das Protokoll der Durchsuchung mit den mitgenommenen Gegenständen. Sie müssen nichts quittieren, wenn Sie nicht möchten.

Nehmen Sie spätestens nach Abschluss der Durchsuchung Kontakt mit mir auf!


Ich werde dann für Sie Akteneinsicht in die Ermittlungsakte der Polizei/Staatsanwaltschaft nehmen und mit Ihnen danach besprechen, wo und ggf. welche Beweise vorliegen und auch für Sie prüfen, ob ggf. die Durchsuchung zu Unrecht erfolgte und was man dagegen machen kann. In einem späteren Prozess muss man dann ggf. auch der Beweisverwertung der bei der Durchsuchung gefundenen Beweise widersprechen, damit diese nicht gegen Sie verwertet werden können.

Benötigen Sie auch in einem Strafverfahren rechtliche Beratung oder Vertretung durch einen erfahrenen und kompetenten Strafverteidiger?


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Foto(s): Canva

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