Verjährung von Zahlungsansprüchen zum 31.12.2018 / erfolgreiches Forderungsmanagement

  • 1 Minuten Lesezeit

Mit Ablauf des 31.12. eines jeden Jahres verjähren im Allgemeinen die Zahlungsansprüche des täglichen Geschäftsverkehrs aus dem Jahr 2015, die der regelmäßigen Verjährungsfrist von 3 Jahren unterliegen.

Daher sollten sämtliche offenen Forderungen kontrolliert werden, wenn die vereinbarten Leistungen erbracht wurden.

Da eine Mahnung die Verjährung nicht hemmt, ist ein gerichtliches Mahnverfahren oder das ordentliche Klageverfahren durchzuführen. Über die inhaltlichen und formalen Voraussetzungen zur Abwendung der Verjährung ist eine Klärung notwendig, um u. a. eine Zustellung an den Schuldner sicherzustellen.

Für ein erfolgreiches Forderungsmanagement sollten im Allgemeinen folgende Fragen beantwortet werden:

  1. Ist der Auftraggeber leicht und mit den üblichen Kontaktdaten zu finden?
  2. Sind der Auftraggeber und dessen Vertreter in den üblichen Registern eingetragen?
  3. Leistet der Auftraggeber einen Vorschuss in angemessener Höhe auf die Leistung?
  4. Entsprechen die Rechnungen auf die abzurechnenden Leistungen den inhaltlichen und formalen Anforderungen?
  5. Sind die Leistungen zeitnah abgerechnet worden?
  6. Sind Zahlungsvordrucke ausgebracht und Einzugsermächtigungen eingeräumt worden?
  7. Sind die Zahlungsbedingungen eindeutig formuliert oder vereinbart?
  8. Ist ein Forderungs- und Mahnverfahren im Unternehmen mit regelmäßigen Wiedervorlagen und Kontrollen eingerichtet worden?
  9. Werden Kunden persönlich zu etwaigen Zahlungsproblemen befragt und hiernach über die getroffenen Vereinbarungen informiert, wobei das weitere Mahnverfahren mitgeteilt wird?
  10. Konnte die Bonität des Schuldners vor kostenauslösenden Maßnahmen geprüft werden?
  11. Ist eine Prüfung über eine etwaige Uneinbringlichkeit der Forderungen erfolgt?

Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Beiträge zum Thema

Ihre Spezialisten