Verjährung: Wohnmobil-Verbraucher sollten im Abgasskandal um Fiat Ducato jetzt klagen

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Der Diesel-Abgasskandal von Fiat Chrysler Automobiles (FCA / jetzt: Stellantis) reißt viele Camper aus ihren Wohnmobilträumen. Statt das unabhängige Reisen zu genießen, steht die Beschäftigung mit Themen wie Nachrüstung der manipulierten Dieselmotoren, Fahrverbote für die umweltverpestenden Reisemobile und die Möglichkeit einer behördlich angeordneten Fahrzeugstilllegung an. Den Skandal auszusitzen und abzuwarten, ist aus Sicht der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer die falsche Option für Verbraucher. Die aktuelle VW-Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 10. Februar 2022 zeigt deutlich, wer zu lange wartet, geht aufgrund der Verjährung leer aus. Dr. Stoll & Sauer rät daher vom Fiat-Abgasskandal betroffenen Verbrauchern zur anwaltlichen Beratung im kostenlosen Online-Check und zum schnellen Klagen. Die Kanzlei gehört zu den führenden im Abgasskandal. Die beiden führen derzeit in einer Spezialgesellschaft eine Musterfeststellungsklage gegen die Daimler AG.

Vom BGH gibt es für Verbraucher keine Schützenhilfe

Die Themen Verjährung und Anspruch auf Restschadensersatz gehören im Abgasskandal von VW zu den letzten vom BGH zu klärenden Aspekten. Mit fünf Urteilen vom 10. Februar 2022 verweigert das höchste Gericht die Schützenhilfe für die Verbraucher und begünstigt den Autobauer. Urteile im Abgasskandal von VW lassen sich in der Regel auch auf andere Automarken wie Daimler und Fiat übertragen. Folgendes stellte das Gericht fest (Az. VII ZR 365/21 u.a.):

  • Der Dieselskandal war im Herbst 2015 ans Licht gekommen. Bereits 2016 hätten sich Verbraucher anhand von öffentlich zugänglichen Informationsquellen Kenntnis über den Skandal verschaffen und so bereits 2016 Klage einreichen können. Weil die klagenden Verbraucher das nicht getan haben, trifft aus Sicht des BGH der Vorwurf der grob fahrlässigen Unkenntnis zu. Dabei spielt es keine Rolle, dass der Autobauer, die Verbraucher nicht vom Skandal informiert hat. Die Klage war 2020 eingereicht worden. Die Verjährung trat jedoch bereits mit Ende des Jahres 2019 ein. Ein Anspruch auf Schadensersatz sah der BGH daher nicht. Letztlich hat der BGH damit rund 10.000 noch laufenden Verfahren die Grundlage entzogen.
     
  • Auch den sogenannten Anspruch auf Restschadensersatz nach §852 BGB lehnte der BGH für Gebrauchtfahrzeuge ab. Es sei zu keiner Vermögensverschiebung im Verhältnis zwischen dem Geschädigten und der Herstellerin gekommen. Schließlich handelte es sich um Gebrauchtwagenkäufe von Dritten, so das Gericht. Der Restschadensersatz tritt ein, wenn ein berechtigter Anspruch auf Schadensersatz nach §826 BGB bereits verjährt ist. Dann haben die Geschädigten Anspruch auf das, was der Schädiger durch sein Vorgehen erwirtschaftet hat. Seltsamerweise hatte der BGH 2021 den Anspruch auf Schadensersatz von Gebrauchtwagen-Halter gegenüber VW bestätigt. Das gilt jetzt beim Restschadensersatz nicht mehr. Am 21. Februar 2021 verhandelt der BGH abschließend über Ansprüche auf Restschadensersatz bei Neuwagen. Der Restschadensersatz verjährt zehn Jahre ab Kauf.

Lehre aus BGH-Urteil für Fiat: Schnell handeln, Ansprüche sichern

Das verbraucherunfreundliche Urteil des BGH zeigt deutlich: Wer zu spät klagt, geht leer aus. Im Fall von VW betrifft das rund 10.000 Fälle. Daher sollten die betroffenen Verbraucher im Abgasskandal von Fiat Chrysler Automobiles (FCA / jetzt: Stellantis) nicht Warten und sofort mit Klagen ihre Ansprüche vor Gericht sichern. Gerade was das Thema Verjährung betrifft, ist die Situation sehr undurchsichtig.  Und Fiat-Chrysler trägt vor Gericht bereits in einigen Verfahren die Einrede der Verjährung vor. Warum ist die Ausgangslage bei Fiat so kompliziert und knifflig?

  • Bei VW kam es 2015 zum großen Knall in den USA, der dann auch Deutschland schnell erreichte und sich zum größten Fall in der Geschichte der Wirtschaftskriminalität der Bundesrepublik entwickelte. Bei Fiat hat der Skandal einen längeren Anlauf genommen und blieb von der Öffentlichkeit verborgen, ehe er 2020 ans Tageslicht kam. 2018 reichte zum Beispiel die EU-Kommission Klage am Europäischen Gerichtshof (EuGH) gegen Italien ein. Grund: Abgasskandal bei Fiat-Chrysler. Seit 2017 läuft sogar ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Italien. Richter könnten daher theoretisch auf die Idee kommen, dass bereits 2018 Kläger Kenntnis von dem Skandal erlangt haben. Somit könnte Ende 2021 der Skandal bereits verjährt sein. Die Verjährung tritt nach dem Ablauf von drei Jahren ein. Beginn ist Ende des Jahres, in dem Kläger Kenntnis vom Skandal erlangt haben. Doch diese Entwicklung ist eher unwahrscheinlich.
     
  • Bereits 2015 ploppte der Skandal erstmal in den USA auf. Allerdings war das nur eine kleine Notiz in den deutschen Medien.
     
  • 2016 ließ die Deutsche Umwelthilfe den Fiat Ducato überprüfen, danach das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Die Resultate waren eindeutig: Die Dieselmotoren halten die gesetzliche Abgasnorm nicht ein und verpesten die Umwelt. Das KBA musste 2016 auf politischem Druck Wohnmobilen gegen besseres Wissen Zulassungen erteilen. Das geschah jedoch von der Öffentlichkeit relativ unbemerkt.
     
  • Mit Durchsuchungen von Büros durch die Staatsanwaltschaft Frankfurt bei Fiat und Iveco erblickte dann der Skandal im Sommer 2020 das Licht einer breiten Öffentlichkeit. Seit dem ist klar, dass FCA von einem großen Abgasskandal betroffen ist.

Insgesamt lässt sich feststellen, dass die juristische Einschätzung beim Thema Verjährung schwierig ist. Daher ist es ratsam für die Verbraucher schnell zu handeln und die Ansprüche gegen den Autobauer und Händler vor Gericht mit Klagen zu sichern. Verbraucher sollten eine Individualklage erheben. Die Chancen stehen nach aktueller Rechtsprechung sehr gut. Im kostenfreien Online-Check lässt sich der richtige Weg aus dem Dieselskandal herausfinden.

Dr. Stoll & Sauer führt Musterfeststellungsklage gegen Daimler an

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert und führte mehr als 10.000 Klagen gegen Banken und Fondsgesellschaften. Im Widerrufsrecht bezüglich Darlehensverträge wurden mehr als 5.000 Verbraucher beraten und vertreten. Daneben führt die Kanzlei mehr als 20.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal gegen Hersteller, Händler und die Bundesrepublik Deutschland bundesweit, konnte bereits tausende positive Urteile erstreiten und über 10.000 Vergleiche zugunsten der Verbraucher abschließen.

In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung - Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten in der RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) außerdem die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG, handelten für 260.000 Verbraucher einen 830-Millionen-Vergleich aus und schrieben mit Abschluss des Verfahrens am 30. April 2020 deutsche Rechtsgeschichte. Aktuell führen die Inhaber in einer Spezialgesellschaft die Musterfeststellungsklage gegen die Daimler AG. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.

Foto(s): Pixabay

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