Verkehrsordnungswidrigkeit: Bußgeld und Fahrverbot verhindern

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In unserer heutigen Ausgabe möchte ich Sie über Bußgelder und Fahrverbote bei Verkehrsordnungswidrigkeiten informieren.

Falls Ihnen gegenüber ein Fahrverbot verhängt worden ist, kann es sich oft lohnen, dagegen vorzugehen.

Das immer wieder auch in aussichtslos erscheinenden Fällen.

Als rechtsstaatliches Verfahren muss das zugrunde liegende Ordnungswidrigkeitenverfahren nämlich zahlreichen Rechtsvorschriften entsprechen.

Ob diese Formalien eingehalten worden sind, kann dadurch überprüft werden, dass zunächst einmal Akteneinsicht beantragt wird.

Das ist durch eine Anwaltskanzlei möglich.

Wenn sich hieraus Unklarheiten ergeben, sind auch weitere Nachfragen an die Behörde möglich.

Sollten sich hierbei Verfahrensfehler feststellen lassen, kann das Verfahren eingestellt werden, ohne dass überhaupt ein Gerichtstermin durchgeführt werden muss.

Sollte ein Gerichtstermin erforderlich sein, können dann Beweisanträge zur weiteren Sachverhaltsaufklärung gestellt werden, was immer dann sinnvoll ist, wenn der zugrunde liegende Sachverhalt durch die Behörde falsch oder unvollständig erfasst worden ist.

Solchen Beweisanträgen, beispielsweise dass bestimmte Zeugen vernommen werden sollen oder dass Sachverständigengutachten eingeholt werden, muss das Gericht nachgehen und die sich daraus ergebenden Erkenntnisse ebenfalls berücksichtigen.

Falls keine formellen Fehler vorliegen und auch die Beweisaufnahme nichts Positives für den Verkehrsteilnehmer ergibt, besteht aber in verschiedenen Konstellation auch die Möglichkeit, das Fahrverbot gegen eine angemessene Erhöhung der Geldbußen aufzuheben.

Hierzu muss dem Gericht dargelegt werden, dass das Fahrverbot unzumutbar wäre.

Insoweit besteht ein Ermessensspielraum des Gerichts, bei dem es auch darauf ankommt, wie der Verkehrsteilnehmer sich im Gerichtstermin präsentiert und inwieweit der Richter dazu bewegt werden kann, den Ermessensspielraum zugunsten des Verkehrsteilnehmers auszuüben.

Gänzlich aussichtslose Fälle gibt es daher hinsichtlich eines drohenden Fahrverbots nach meiner Erfahrung eher selten.

Für weitere Nachfragen stehen wir Ihnen gern persönlich zur Verfügung.


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