Verkehrsordnungswidrigkeit Grundkenntnisse Teil I: Anhörung

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Das Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren (kurz: Owi-Verfahren) beginnt in der Regel mit der Anhörung des Betroffenen.

Diese Anhörung kann mündlich erfolgen - z.B. wenn Sie direkt nach einer Lasermessung von der Polizei angehalten werden - oder schriftlich.

In beiden Fällen ist es wichtig, dass Sie zunächst keine Angaben zur Sache machen und den Verkehrsverstoß nicht zugeben. Dies ist Ihr gutes Recht als Beschuldigter einer Verkehrsordnungswidrigkeit.

Wenn Sie der Ansicht sind, dass der Verstoß nicht zutreffen könnte oder z.B. ein Verfahrensfehler vorliegen könnte, sollten Sie sich, bevor Sie Angaben zur Sache machen, an einen spezialisierten Rechtsanwalt wenden.

Erst nach Akteneinsicht, die in der Regel nur einem Rechtsanwalt gewährt wird, sollte man entscheiden, ob eine Einlassung zur Sache, also eine Stellungnahme, sinnvoll ist.

Fehler, die in diesem frühem Verfahrensstadium gemacht werden, können oft nicht mehr ausgemerzt werden.

Ihr persönlicher Ansprechpartner:

Rechtsanwalt Dominik Ruf


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