Verkehrsunfall im Ausland

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Auch in den schönsten Wochen des Jahres muss man mit Unglücksfällen rechnen. Wer im Urlaub mit dem Pkw ins Ausland fährt, sollte für den Fall eines Verkehrsunfalles vorbereitet sein.

So gehören in jedem Fall die Grüne Internationale Versicherungskarte und das Formular Europäischer Unfallbericht ins Handschuhfach.

Im Falle eines Verkehrsunfalles sollte immer die örtliche Polizei verständigt werden, außer wenn es sich um eine Bagatelle handelt. Die Telefonnummer der Polizei kann mit Hilfe des Smartphones schnell ermittelt werden.

Notieren Sie sich die Anschrift der zuständigen Polzeidienststelle und das polizeiliche Aktenzeichen oder lassen Sie sich eine Kopie des Polizeiberichts aushändigen. Viele Versicherer machen die Regulierung von Unfallschäden vom Vorliegen eines Polizeiberichts abhängig.

Der Europäische Unfallbericht sollte von beiden Unfallbeteiligten gemeinsam ausgefüllt und unterzeichnet werden, um späteren Streit über den Unfallhergang zu vermeiden.

Machen Sie ein Foto vom ausgefüllten Unfallbericht, um sicherzugehen, dass der Unfallgegner sein Exemplar später nicht zu Ihrem Nachteil verändert.

Achten Sie darauf, kein schriftliches Schuldeingeständnis abzugeben. Machen Sie Fotos vom Unfallort und den Fahrzeugschäden und notieren Sie sich die Namen und Anschriften von Unfallzeugen.

Im Falle von Verletzungen sollten Sie einen Arzt aufsuchen und sich ein ausführliches ärztliches Attest und eine Rechnung über die Arztkosten ausstellen lassen.

Nach Ihrer Rückkehr in Deutschland muss der Unfallbericht innerhalb von 5 Tagen an Ihre eigene Versicherung geschickt werden, um Nachteile zu vermeiden.

Ihre Schadensersatzansprüche können Sie in Deutschland gegenüber einer Partnerversicherung des ausländischen Versicherers geltend machen.

Wichtiger Hinweis zum Thema Kosten

Eine kostenlose Rechtsberatung zu dem obigen Thema kann ich leider nicht anbieten.

Fragen und Einzelheiten zu den möglichen Kosten einer Beratung oder Vertretung können gerne vorab telefonisch oder per E-Mail geklärt werden.

Weitere Informationen rund um das Thema „Kosten“ finden Sie auch auf meiner Kanzleiwebsite.


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