Vermehrte Bedürfnisse

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Die Position der vermehrten Bedürfnissen ist eine nicht zu unterschätzende Schadensposition bei dem Personenschaden durch einen Unfall.

Es geht dabei um Aufwendungen, die der Geschädigte immer wieder tätigen muss, um seine Beeinträchtigungen auszugleichen.

Das gilt z.B für Kleidung, Prothesen , Umbaukosten für das  Auto, Kosten für besondere Verpflegung, die Benutzung anderer Verkehrsmittel, Kosten für Verrichtung der häuslichen Arbeit durch Dritte.

Der Ausgleich kann durch Zahlung einer Rente (fortlaufend) oder einer einmaligen Kapitalabfindung erfolgen.

Das OLG Bamberg hatte sich in diesem Zusammenhang  u.a. mit Pflegekosten zu befassen.

Das Gericht betonnte wie umfangreich von dem Geschädigten die in Anspruch genommenen Pflegeleistungen ihrem Umfange nach von Ihm schriftlich darzulegen sind.

Hierbei ging es in dem von dem OLG Bamberg zu entscheidenden  Fall auch um die Unterscheidung , ob Angehörige pflegen oder professionelle Pflegekräfte, und ob die geringeren Kosten bei familiärer Pflege  dem Schädiger zu gute kommen sollen.

Dies solle nicht im vollen Umfange der Fall sein, so das Gericht.

Schließlich beschäftigt sich das OLG auch mit dem wichtigen Grundsatz, dass die Zahlung einer Rente der Regelfall ist, und das Erbringen einer einmaligen Zahlung nur unter engen Voraussetzungen in Betracht kommt.

Neben den oben benannten Umbaukosten benennt das OLG Bamberg die Reparaturkosten für das behindertengerechte Fahrzeug und den Fahrstuhl, die im Regelfall einmal anfallende Kosten darstellen.





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