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Gefahr von Nacktbildern durch Internet und WhatsApp (Sexting) – Risiken und Folgen für den Empfänger

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Das Versenden von Nacktbildern birgt für die Person, welche die intimen Aufnahmen gemacht hat, enorme Risiken (siehe separaten Artikel), daneben bestehen jedoch auch Risiken für den Empfänger solcher Aufnahmen, selbst wenn diese einvernehmlich waren und der Empfänger diese nicht weitergibt.

Erwerb und Besitz von kinderpornographischen oder jugendpornographischen Schriften

Diese Gefahr besteht, wenn die Person auf den Aufnahmen 13 Jahre beziehungsweise 17 Jahre oder jünger ist. Auch die Gefahr einer Anzeige wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern steht im Raum, wenn man eine Person unter 13 Jahren aufgefordert hat, sexuelle Handlungen an sich vorzunehmen.

Die Folgen von solchen Ermittlungen sind immens: Auch wenn man keine tatsächliche Kenntnis vom Alter hatte und aufgrund des Erscheinungsbilds nicht von einem so geringen Alter ausgehen musste, ist die stigmatisierende Wirkung gegeben.

Im Rahmen der Ermittlungen kommt es zu Durchsuchungen, Beschlagnahmen sowie gegebenenfalls zu erkennungsdienstlichen Behandlungen.

Es werden also Ermittlungen in größerem Umfang vorgenommen, welche auch, zumindest teilweise, an die Öffentlichkeit getragen werden können. Der gesellschaftliche Ruf ist dann dahin – selbst, wenn sich im Nachhinein die Unschuld herausstellen sollte, bleibt man mit einem Makel behaftet. Sollte man gar einem Beruf nachgehen, welcher mit Kindern zu tun hat, ist gar die gesamte Existenz gefährdet.

Sollte gegen Sie daher in diese Richtung ermittelt werden, kontaktieren Sie mich umgehend, auch wenn Sie der Überzeugung sind, dass Sie unschuldig sind und nichts zu verbergen haben. Die sozialen Folgen sind zu schwerwiegend, als dass Sie tatenlos bleiben können.

Zivilrechtliche Folgen

Doch auch in Bezug auf Aufnahmen von Erwachsenen ist Vorsicht geboten. Solche Aufnahmen wurden einem in der Regel vertraulich und lediglich für sich selbst gegeben.

Ein Zurverfügungstellen oder gar eine Weitergabe an Dritte ist daher in aller Regel nicht zulässig.

Rechtsanwalt Marco Lott



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