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Ich bin geblitzt worden, brauche ich einen Anwalt – Welcher Anwalt ist der „Richtige“

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Wenn man geblitzt wurde, egal ob es an der Geschwindigkeit gelegen haben soll, oder an einer roten Ampel, kommt schnell die Frage auf, was man nun tun kann und ob man einen Anwalt kontaktieren muss.

Hierzu einige Informationen:

I. Wann sollte man einen Anwalt aufsuchen?

Es ist nicht notwendig, gleich nach einem vermeintlichen „Blitzer“ einen Anwalt aufzusuchen. Vielleicht wurden Sie überhaupt nicht geblitzt, vielleicht wurde Ihr Auto nicht richtig aufgenommen. Es gibt viele Möglichkeiten, warum Sie, trotz einer vermeintlichen Messung keine Post bekommen und somit auch keine Folgen befürchten müssen.

Der Weg zum Anwalt wäre in einem solchen Fall überflüssig und nur mit unnötigen Kosten verbunden.

Sobald Sie einen Anhörungsbogen erhalten, spätestens jedoch wenn Sie einen Bußgeldbescheid zugestellt bekommen haben, sollten Sie einen Rechtsanwalt kontaktieren.

Denn nun können Sie sich sicher sein, dass gegen Sie zumindest der Verdacht eines regelwidrigen Verhaltens besteht, sodass nun auch eine anwaltliche Beratung weiterhelfen wird.

II. Kann man jeden Anwalt nehmen?

Prinzipiell sind Sie in Ihrer Anwaltswahl frei, dies gilt auch dann, wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben und diese Ihnen einen Rechtsanwalt vorschlägt.

Jedoch sollten Sie beachten, dass sich nicht jeder Anwalt im Bußgeldverfahren gut auskennt. Sollten Sie in der Vergangenheit sehr gute Erfahrungen in Zivilrechtsangelegenheiten mit einem bestimmten Rechtsanwalt gemacht haben, bedeutet dies nicht zwingend, dass dieser Rechtsanwalt Ihnen auch im Bußgeldverfahren weiterhelfen kann.

Wichtig bei Ihrer Anwaltswahl ist, dass Sie einen Rechtsanwalt auswählen, der Erfahrung mit Verkehrsordnungswidrigkeiten hat. Nur dann ist gewährleistet, dass der Rechtsanwalt sowohl die einzelnen Messgeräte und Messmethoden kennt, als auch weiß, wie man sich im Ordnungswidrigkeitenverfahren taktisch verhalten sollte.

Ich stehe Ihnen gerne zur Seite und bringe meine ganze Erfahrung mit den diversen Messgeräten in Ihr Verfahren mit ein.

III. Muss es immer ein Anwalt vor Ort sein?

Es kann natürlich angenehm sein, wenn der Anwalt seinen Kanzleisitz am Wohnort des Mandanten hat, dies ist jedoch nicht zwingend erforderlich.

Gerade das Bußgeldverfahren dreht sich hauptsächlich um Akteneinsicht, Aktenauswertung und Kenntnis der einschlägigen Messverfahren.

Die zusätzlich erforderlichen Gespräche mit dem Mandanten kann man telefonisch gestalten, oder man verlegt sie gänzlich auf die elektronische Kommunikation.

Gerne können Sie mich daher bundesweit beauftragen, hierdurch entstehen Ihnen auch keinerlei Mehrkosten, oder Nachteile, gegenüber einem Anwalt vor Ort.

IV. Welche Kosten kommen auf mich zu?

Ein Bußgeldverfahren kann mit erheblichen Kosten verbunden sein, dies sollte zu Beginn des Verfahrens bewusst sein. Ein Anwalt ist verpflichtet, seinen Mandanten auch hierüber aufzuklären und wird dies in der Regel auch von sich aus tun.

Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, so wird diese in der Regel auch für die Verfahrenskosten aufkommen.

Sollte keine Rechtsschutzversicherung vorhanden sein, gilt es genau abzuwägen, ob der mögliche Nutzen eines Verfahrens das Kostenrisiko übersteigt. Hier ist selbstverständlich auch zu beachten, ob Sie lediglich ein Verwarnungsgeld zahlen sollen, oder ob eine Punkteeintragung oder gar ein Fahrverbot droht.

Hierzu kann ich Sie gerne, ganz unverbindlich, informieren. Gerne auch in einem persönlichen Gespräch. Kosten entstehen Ihnen erst dann, wenn wir gemeinsam zu dem Schluss kommen, dass gegen den Bußgeldbescheid vorgegangen werden soll.

Marco Lott

Rechtsanwalt


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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