Vertragsbruch mit Folgen: So wehren sich Unternehmen bei hohen Schäden!
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Inhaltsverzeichnis

Ihr Geschäftspartner hält sich nicht an den Vertrag – und Ihr Unternehmen bleibt auf einem hohen finanziellen Schaden sitzen?
Nicht erfüllte Lieferungen, Vertragsverletzungen oder unzulässige Kündigungen sind in der Geschäftswelt keine Seltenheit. Doch einfach hinnehmen sollten Sie das nicht!
Ob Mittelstand oder Großunternehmen – wer einen Vertragsbruch nicht konsequent verfolgt, riskiert Verluste in sechsstelliger Höhe.
Erfahren Sie, welche rechtlichen Möglichkeiten Sie haben, wie Sie Schadensersatz durchsetzen und wie Sie sich für die Zukunft absichern.
Häufige Fälle von Vertragsbrüchen in der Wirtschaft
In der Geschäftswelt können Vertragsbrüche verheerende Folgen haben – von Lieferausfällen über fehlerhafte Dienstleistungen bis hin zu millionenschweren M&A-Streitigkeiten.
Hier sind die häufigsten Fälle, bei denen Unternehmen Schadensersatz oder Vertragsstrafen geltend machen können:
Nicht erfüllte Lieferverträge: Wenn Unternehmen auf Ware warten
- Lieferverzug: Eine verspätete Lieferung kann Produktionsausfälle, Vertragsstrafen oder Umsatzeinbußen verursachen.
- Mangelhafte Ware: Defekte oder minderwertige Produkte führen oft zu Rücksendungen, Reparaturkosten und Kundenverlusten.
- Totalausfall: Wenn ein Lieferant komplett ausfällt, steht das Unternehmen plötzlich ohne Ware da – mit teuren Folgen.
➡ Praxisbeispiel: Ein Bauunternehmen bestellt Spezialbauteile für ein Großprojekt. Der Lieferant kann nicht liefern – das Unternehmen muss teuer umdisponieren und zahlt Vertragsstrafen. Streitwert: 250.000 €.
Lizenz- & Exklusivverträge: Wenn Schutzrechte verletzt werden
- Wettbewerbsverstöße: Ein Vertragspartner verkauft trotz Exklusivvereinbarung auch an die Konkurrenz.
- Lizenzmissbrauch: Marken oder Patente werden unerlaubt genutzt oder weitergegeben.
- Know-how-Diebstahl: Ein ehemaliger Geschäftspartner nutzt vertrauliche Informationen für eigene Zwecke.
Praxisbeispiel: Ein Modeunternehmen sichert sich die Exklusivrechte für eine Designlinie – doch der Hersteller verkauft diese auch an Mitbewerber. Der Schaden? Über 500.000 € Umsatzverlust. |
Dienstleistungsverträge: Wenn Leistung nicht geliefert wird
- Schlechtleistung: Die erbrachte Dienstleistung entspricht nicht der vereinbarten Qualität.
- Nichterfüllung: Ein Dienstleister bricht das Projekt vorzeitig ab oder liefert gar nicht.
- Vertragswidriger Abbruch: Ein Auftrag wird ohne vertragliche Grundlage vorzeitig beendet.
M&A-Verträge: Streitigkeiten bei Firmenübernahmen
- Täuschung über Unternehmenswerte: Verkäufer machen falsche Angaben zu Umsätzen, Schulden oder Risiken.
- Vertragsverletzungen nach dem Kauf: Verkäufer oder Management halten sich nicht an vereinbarte Übergangsregelungen.
- Kaufpreis-Streitigkeiten: Nachträgliche Anpassungen des Kaufpreises führen zu rechtlichen Auseinandersetzungen.
Welche Ansprüche haben Unternehmen bei Vertragsbruch?
Wenn ein Geschäftspartner seinen vertraglichen Pflichten nicht nachkommt, stehen betroffenen Unternehmen mehrere rechtliche Möglichkeiten offen, um Schäden zu kompensieren oder den Vertrag anzupassen.
Schadensersatzforderungen: Direkt & indirekt
Unternehmen können nicht nur den unmittelbaren Schaden, sondern auch entgangenen Gewinn geltend machen.
- Direkter Schaden: Erstattungsfähige Kosten, die durch den Vertragsbruch entstanden sind (z. B. Ersatzlieferungen oder zusätzliche Personalkosten).
- Indirekter Schaden: Gewinne, die ohne den Vertragsbruch erzielt worden wären. Besonders relevant, wenn ein Geschäft aufgrund einer nicht erbrachten Leistung nicht zustande kommt.
Vertragsstrafen: Wenn Verstöße teuer werden
Viele Unternehmen sichern sich durch Vertragsstrafenklauseln ab. Wer gegen eine vertraglich festgelegte Verpflichtung verstößt, muss automatisch zahlen – unabhängig vom nachweisbaren Schaden.
- Besonders üblich in Liefer-, Lizenz- oder Exklusivverträgen.
- Vorteil: Der Geschädigte muss keinen finanziellen Schaden nachweisen, sondern kann die Vertragsstrafe direkt einfordern.
Beispiel: Ein Franchisenehmer verstößt gegen eine Exklusivvereinbarung und eröffnet ein Geschäft an einem nicht erlaubten Standort. Die vereinbarte Vertragsstrafe greift und der Franchisenehmer muss zahlen.
Unterlassungsklagen: Sofort handeln bei Wettbewerbsverstößen
Bei Wettbewerbs- oder Schutzrechtsverstößen ist schnelles Handeln entscheidend. Eine Unterlassungsklage kann verhindern, dass sich der Schaden weiter ausbreitet.
- Häufig eingesetzt bei unberechtigter Nutzung von Marken, Patenten oder Geschäftsgeheimnissen.
- Unternehmen können eine einstweilige Verfügung beantragen, um Wettbewerbsverstöße kurzfristig zu stoppen.
Beispiel: Ein ehemaliger Geschäftspartner nutzt vertrauliche Kundendaten für eigene Zwecke. Ohne schnelle Unterlassungsklage drohen massive finanzielle Verluste.
Rücktritt & Anpassung: Wann ein Vertrag geändert oder aufgehoben werden kann
In bestimmten Fällen haben Unternehmen das Recht, vom Vertrag zurückzutreten oder ihn anzupassen.
- Rücktritt: Wenn eine Vertragspartei ihre Verpflichtungen wesentlich verletzt, kann der andere Vertragspartner vom Vertrag zurücktreten.
- Vertragsanpassung: Wenn sich wesentliche Umstände unerwartet ändern, kann eine Anpassung durchgesetzt werden (z. B. bei außergewöhnlichen Preisschwankungen in langfristigen Verträgen).
Beweise sichern & strategisch vorgehen
Um Schadensersatz oder Vertragsstrafen erfolgreich durchzusetzen, kommt es auf die richtige Beweissicherung an.
Wichtige Vertragsklauseln: Worauf Unternehmen schon beim Vertrag achten sollten
Viele Streitigkeiten lassen sich vermeiden, wenn der Vertrag gut aufgesetzt ist. Unternehmen sollten darauf achten, dass:
- Vertragsstrafen klar geregelt sind, um Verstöße direkt ahnden zu können.
- Schadensersatzansprüche genau definiert sind, damit keine Nachweislücken entstehen.
- Kündigungs- und Rücktrittsklauseln eindeutige Regelungen enthalten, um Risiken zu minimieren.
Beispiel: Ein Lizenzvertrag ohne präzise Vertragsstrafen kann problematisch werden, wenn der Lizenznehmer gegen Schutzrechte verstößt, ohne dass eine klare Strafe festgelegt ist.
Dokumentation von Pflichtverletzungen: Emails, Protokolle, Zeugenaussagen
Je besser ein Vertragsbruch dokumentiert ist, desto größer sind die Erfolgsaussichten bei einer Klage. Unternehmen sollten:
- Schriftliche Kommunikation sichern (E-Mails, Briefe, Verträge).
- Mängel oder Pflichtverletzungen protokollieren (z. B. durch Fotos, Gutachten oder Prüfberichte).
- Zeugen oder Experten einbinden, um Verstöße beweisen zu können.
Mediation oder direkt Klage? Wann sich eine außergerichtliche Lösung lohnt
Nicht jeder Vertragsbruch muss vor Gericht enden. Oft lassen sich Streitigkeiten schneller und kostengünstiger durch Mediation oder außergerichtliche Verhandlungen lösen.
- Mediation ist sinnvoll, wenn beide Seiten weiterhin zusammenarbeiten wollen.
- Ein Gerichtsverfahren lohnt sich vor allem dann, wenn hohe Streitwerte im Raum stehen oder der Gegner nicht kompromissbereit ist.
Fazit & Handlungsempfehlungen für Unternehmen
Vertragsbrüche sind nicht nur ärgerlich, sondern können schnell existenzbedrohende Schäden verursachen.
Ob nicht erfüllte Lieferungen, verletzte Exklusivverträge oder fehlerhafte Dienstleistungen – Unternehmen sollten sich ihrer Ansprüche bewusst sein und frühzeitig rechtliche Schritte einleiten.
Präventive Vertragsgestaltung: So lassen sich Streitigkeiten vermeiden
Die beste Strategie gegen Vertragsbrüche ist ein sorgfältig ausgearbeiteter Vertrag. Unternehmen sollten darauf achten, dass:
- Vertragsstrafen klar definiert sind, um Verstöße direkt ahnden zu können.
- Kündigungs- und Rücktrittsklauseln eindeutig formuliert sind, um Risiken zu minimieren.
- Haftung und Schadensersatz präzise geregelt sind, damit Forderungen leichter durchgesetzt werden können.
- Schieds- oder Gerichtsstandsklauseln festgelegt sind, um teure internationale Streitigkeiten zu vermeiden.
Wer Verträge professionell aufsetzt, kann sich viel Ärger und hohe finanzielle Verluste ersparen.
Wann sich eine erfahrene Anwaltskanzlei lohnt
Nicht jeder Vertragsstreit lässt sich intern klären. In folgenden Fällen ist anwaltliche Unterstützung entscheidend:
- Hohe Streitwerte ab 50.000 €, bei denen es um Schadensersatz oder Vertragsstrafen geht.
- Komplexe Vertragsverletzungen, insbesondere im internationalen Wirtschaftsrecht.
- Einstweilige Verfügungen oder Unterlassungsklagen, um weitere Schäden zu verhindern.
- Rückabwicklungen von Unternehmensverkäufen oder M&A-Transaktionen.
Eine erfahrene Wirtschaftskanzlei kann nicht nur Schadensersatz erfolgreich durchsetzen, sondern auch präventiv für rechtssichere Verträge sorgen.
Ein Vertragsbruch kann für Ihr Unternehmen massive finanzielle Folgen haben – warten Sie nicht, bis es zu spät ist!

Die Kanzlei Herfurtner unterstützt Sie dabei, Ihre Ansprüche durchzusetzen, Schadensersatz zu erhalten und Ihre Verträge zukunftssicher zu gestalten.
Jetzt beraten lassen! Kontaktieren Sie uns per Telefon oder E-Mail und schützen Sie Ihr Unternehmen vor finanziellen Verlusten.
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