Vertragsstrafe! Forderung der JuS Rechtsanwälte im Auftrag der Kfz-Innung Unterfranken
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Derzeit sind wir mit der Verteidigung einer Vertragsstrafenforderung der JuS Rechtsanwälte im Auftrag der Kfz-Innung Unterfranken beauftragt worden.
Unserer Mandantschaft wird vorgeworfen, nach Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gegen eben diese verstoßen zu haben, weil diese innerhalb von Angeboten zum Kauf von Kraftfahrzeugen nicht auf den gewerblichen Charakter des Angebots hingewiesen haben soll.
Über den Hintergrund einer solchen Abmahnung hatten wir bereits in anderen Ratgeberartikeln berichtet. In dem Veröffentlichen von Verkaufsanzeigen ohne Hinweis auf den gewerblichen Charakter kann im Einzelfall ein wettbewerbswidriges Verhalten gemäß § 3 Abs. 3 UWG i. V. m. Ziffer 23 Anhang liegen.
Forderung:
Aufgrund von vier ermittelten Verkaufsanzeigen wird eine Vertragsstrafe in Höhe von insgesamt 6.000,00 € gefordert. Zudem wird dazu aufgefordert, eine weitere strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.
Wie soll ich mich verhalten?
Sofern Sie eine Vertragsstrafenforderung erhalten haben, sollte Ihre Verteidigung aufgrund der Höhe der Forderungen nur durch einen fachkundigen Rechtsanwalt erfolgen.
Es gilt in jedem Einzelfall herauszuarbeiten, wie es zu den Verstößen gegen die Unterlassungserklärung gekommen ist, um eine außergerichtliche Erledigung der Angelegenheit unter der Bedingung einer Kostenreduzierung zu erwirken.
Dieser Fall zeigt wieder einmal eindrucksvoll wie wichtig die anwaltliche Vertretung bereits bei Erhalt einer ersten Abmahnung ist!
Lassen Sie sich immer bereits nach Erhalt einer originären Abmahnung beraten, um etwaige kostenträchtige Vertragsstrafen zu verhindern.
Ihr Vorteil:
- Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung
- Persönliche und enge Beratung und Betreuung
- Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an
- Bundesweite Vertretung
- Unkomplizierte Abwicklung des Mandats
Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne telefonisch erreichen. Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail oder per Fax zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück. Unseren Mandanten ist Kostentransparenz sehr wichtig. Wir werden daher mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.
Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de
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