Vertragsstrafe: JuS Rechtsanwälte / Kfz-Innung Frankfurt am Main

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Wettbewerbsrecht: Abmahner fordern hohe Vertragsstrafe 

Ein aktueller wettbewerbsrechtlicher Fall unserer Kanzlei zeigt, welche Konsequenzen die unbedachte Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung haben kann:

Die Rechtsanwälte von JuS Schloms & Partner aus Augsburg hatten bereits 2008 im Auftrag der Kfz-Innung Frankfurt am Main eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung mit entsprechender Unterlassungserklärung verschickt, die der Betroffene ohne vorherige Prüfung durch einen entsprechend kundigen Rechtsanwalt unterzeichnete.

5 Jahre später ist nun der Betroffene erneut von JuS Schloms & Partner angeschrieben worden. Nun wird ihm der dreimalige Verstoß gegen besagte Unterlassungsverpflichtung angelastet. Die Vertragsstrafe ist der Vereinbarung nach mit 3000,- EUR für jede Zuwiderhandlung beziffert worden, sodass der Betroffene zu einer Zahlung von insgesamt 9000,- EUR aufgefordert wird. Besonders unglücklich sind feste Vertragsstrafeversprechen dann, wenn beide Seiten Unternehmer sind, da hier das HGB grundsätzlich die Möglichkeit der Anpassung der Vertragsstrafe auf eine angemessene Summe nicht vorsieht. 

Unsere Kanzlei empfiehlt grundsätzlich,  Unterlassungserklärungen aus jedweden Abmahnungen nicht voreilig zu unterzeichnen. Anstatt Unterlassungsbedingungen und hohe Vertragsstrafen zu akzeptieren, sollte man sich als Abgemahnter um einen fachkundigen Rechtbeistand bemühen. Denn Unterlassungserklärungen sollten grundsätzlich überprüft und ggf. modifiziert werden, auch um Situationen wie die hier geschilderte zu vermeiden.

Ihr Partner in Abmahnungsfällen: Die Rechtsanwälte am Kreuztor

Die Beschäftigung auch mit Abmahnungsfällen aus verschiedenen Rechtsgebieten ist seit vielen Jahren Teil der Aufgabe unserer Kanzlei. Dabei verfügen wir über u.a. auch über einer besondere Expertise im Bereich des hier vorliegenden Wettbewerbsrechts, für welches wir die entsprechende Fachanwaltschaft halten.

Wir bieten Ihnen ein kostenloses Erstgespräch. Schicken Sie uns hierfür einfach ein Fax, eine E-Mail oder rufen Sie uns an.

Wir bieten Ihnen:

-         kostenlose Ersteinschätzung des Falles

-         Prüfung der Abmahnung und ggf. Zurückweisung der Abmahnung und/oder Gegenabmahnung

-         im Falle einer berechtigten Abmahnung bieten wir die Abgabe einer rechtssicheren Unterlassungserklärung, die den Betroffenen nicht weiter bindet als unbedingt nötig, damit ein Gerichtsverfahren oder eine Einstweilige Verfügung vermieden wird sowie die entsprechende Aufklärung und Beratung für die weitere Verhaltensweisen.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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