Vertrauen Sie nach einem Unfall nur einem Fachanwalt für Verkehrsrecht und nicht der Versicherung

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Als Fachanwalt für Verkehrsrecht hat man nicht oft genug darauf hingewiesen!

Aus meiner täglichen Praxis als Fachanwältin für Verkehrsrecht werde ich leider sehr oft mit den Fällen aus dem sog. aktiven Schadenmanagement der Haftpflichtversicherungen nach einem Verkehrsunfall konfrontiert. Der Geschädigte eines Verkehrsunfalls kommt viel zu spät zu einem Anwalt für Verkehrsrecht.

Viele Unfallgeschädigte kümmern sich selbst nach einem Unfall um die Schadensregulierung und glauben zudem, dass die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers sie bei der Unfallregulierung ideal unterstützten. Nach einem Verkehrsunfall sind viele Unfallopfer verunsichert, ihr Auto ist beschädigt oder sie haben sich Verletzungen infolge des Verkehrsunfalls zugezogen. Deshalb möchten sie möglichst schnell und mit sehr wenig Aufwand den Unfall mit der gegnerischen Versicherung selbst regeln. Sie glauben, dass es zur Unfallregulierung ausreicht, wenn man den Schaden einfach dem Haftpflichtversicherer des Unfallverursachers anzeigt. Dabei übersehen sie oft, dass die Haftpflichtversicherungen Wirtschaftsunternehmen sind, die in erster Linie ihr eigenes wirtschaftliches Unternehmen im Auge haben. Aus diesem Grund haben die Haftpflichtversicherungen seit Jahren bei der Schadenregulierung gesonderte Abteilungen mit entsprechenden Fachpersonals zum aktiven Schadensmanagement aufgebaut. Das aktive Schadensmanagement der Versicherungen verfolgt in erster Linie das Ziel, die berechtigten Schadensersatzansprüche der Geschädigten aus welchen Gründen auch immer zu reduzieren und sogar gänzlich abzuwenden. Die Autoversicherungen verdienen jährlich dreistellige Millionenbeträge auf Kosten der Geschädigten mithilfe ihres Schadensmanagementsystems, weil sie berechtigte Schadenersatzansprüche kürzen und teilweise sogar gänzlich zurückweisen.

Sobald der Geschädigte eines Verkehrsunfalls mit der Autoversicherung der Gegenseite Kontakt aufnimmt, wird er von einer professionellen Stimme an der Telefonleitung beruhigt und ihm vorgegaukelt, die Versicherung werde sich professionell um ihre Schadensersatzansprüche kümmern und ihm sofort kostenlose Leistungen anbieten:

  • Wir bieten Ihnen einen unabhängigen Kfz-Gutachter auf unseren Kosten. Unser Kfz-Gutachter kommt zu Ihnen. Sie brauchen nicht zu machen.
  • Wir haben eine Werkstatt für Sie, die Ihr Fahrzeug fachgerecht und vollständig repariert. Unsere Werkstätte reparieren wie eine markengebundene Fachwerkstatt und bietet Ihnen eine Gewährleistung an. Sie brauchen daher keine markengebundene Fachwerkstatt für Ihr Fahrzeug.
  • An dem Unfall sind Sie schuld, zumindest teilweise.
  • Wir müssen Ihr Fahrzeug nachbesichtigen, da anscheinend Ihr Gutachter bei seinem Schadengutachten einen Fehler unterlaufen ist.
  • Falls Sie einen eigenen unabhängigen Kfz-Gutachter beauftragt haben, dann trägt die gegnerische Versicherung vor, der Restwert Ihres Fahrzeuges ist doch nicht so niedrig oder der Wiederbeschaffungswert Ihres Fahrzeuges ist doch nicht so hoch, wie Ihr Gutachter tatsächlich festgestellt hat.
  • Bei Ihrem Fahrzeug liegt doch ein Totallschaden. Deshalb lohnt es sich eine Reparatur nicht.
  • Ein Anwalt kostet viel Geld und verzögert nur die Schadensregulierung.

Erfahrungsgemäß wird der im Auftrag einer Autoversicherung tätige Kfz-Sachverständiger den Schaden an Ihrem Fahrzeug im Rahmen des Vertretbaren eher im unteren Bereich der Schadensersatzsumme festsetzen. Vor allem bei Bestimmungen des Wiederbeschaffungswertes und Ermittlung des Restwertangebotes gibt es immer Schwankungen zwischen den Angaben des Gutachters der Versicherungen und eines unabhängigen Kfz-Gutachters.

Ein Kfz-Sachverständige hat aufgrund seiner Fachkompetenz einen gewissen Ermessenspielraum, ob er den Wert des Wagens am oberen oder am unteren Rand der Preisspanne vergleichbarer Fahrzeuge ansetzt. Für den Laien ist dies in der Regel nicht zu durchschauen. Deshalb empfehle ich jeden Geschädigten eines Verkehrsunfalls als Fachanwältin für Verkehrsrecht, die sich seit Jahren professionell um die Schadensregulierung nach einem Verkehrsunfall kümmert und jährliche Hunderte Verkehrsunfälle erfolgreich zum Abschluss gebracht hat, unverzüglich nach einem Verkehrsunfall einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen, am besten auf Empfehlung eines Bekannten, zur Begutachtung Ihres Fahrzeuges beauftragen. Warten Sie auf keinen Fall ab, bis sich ein Sachverständiger vom Versicherer bei Ihnen meldet.

Wer trägt die Anwalts- und Gerichtkosten bei einem Unfall?

Bei einem unverschuldeten Unfall muss die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers Ihre Anwaltskosten übernehmen. Falls Sie ein Mitverschulden an dem Unfall trifft oder später sich herausstellt, dass sie doch den Schaden aus welchen Gründen immer auch verursacht haben, übernimmt ihre Verkehrsrechtsschutzversicherung die Kosten des Verfahrens (Rechtsanwaltskosten, auch der Gegenseite, Gerichtkosten und Sachverständigenkosten). Ihr Fachanwalt für Verkehrsrecht wird Sie vorher über die Kosten umfassend informieren und vor allem unnötige Kosten zu Ihren Lasten vermeiden.

Fazit:

Wenn Ihnen bei einem Verkehrsunfall eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit vorgeworfen wird, machen Sie bitte unbedingt von Ihrem Schweigerecht Gebrauch! Vermeiden Sie ein Schuldanerkenntnis, auch ein Teilgeständnis sowohl gegenüber der Polizei als auch gegenüber einem Unfallbeteiligten. Ihr Anwalt sollte auf das Verkehrsrecht und Strafrecht spezialisiert sein, am besten ein Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht sein.

Denn ein Fachanwalt für Verkehrsrecht kennt alle Tricks des Schadensmanagements der Versicherungen und weiß genau, wie und wann er für Sie rechtzeig geeignete Gegenmaßnahmen ergreifen soll. Er kennt zudem die obergerichtliche Rechtsprechung zum Verkehrsrecht. Lassen Sie sich im Falle eines Verkehrsunfalls vom Versicherer nicht unter Druck setzten oder in die Irre führen. Suchen Sie sich unmittelbar nach dem Unfall einen Verkehrsanwalt. Denn wenn Sie den Schaden selbst bei der gegnerischen Versicherung angezeigt haben und ein Ablehnungsschreiben der gegnerischen Versicherung in der Hand halten, ist es meistens leider zu spät.

Rat eines Fachanwalts für Verkehrsrecht und eines guten Strafverteidigers

Ein Verkehrsrechtsschutzversicherungsvertrag hilft nicht nur bei Streitigkeiten um Schadensersatz im Fall eines Verkehrsunfalls, mit der Werkstatt oder mit dem Autohändler, Autoverkäufer, sondern auch bei der Verteidigung im Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafverfahren, wie Unfallflucht, Gefährdung des Straßenverkehrs, Nötigung, Alkohol und Drogen im Straßenverkehr.

Rechtsanwältin Jacqueline Ahmadi

Strafverteidigerin & Fachanwältin für Verkehrsrecht


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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