Veruntreuung oder Untreue: Ein Überblick vom spezialisierten Strafverteidiger!
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Die §§ 133 und 153 des österreichischen Strafgesetzbuches (StGB) unterscheiden zwischen Veruntreuung und Untreue, zwei Formen von Vermögensdelikten, die den Missbrauch anvertrauten Vermögens betreffen.
Gesetzliche Bestimmungen
Veruntreuung (§ 133 StGB)
Veruntreuung liegt vor, wenn jemand ein anvertrautes Gut mit dem Ziel, sich oder Dritte unrechtmäßig zu bereichern, für private Zwecke verwendet. Ein typisches Beispiel ist ein Kassierer, der Geld aus der Kasse entnimmt und für sich selbst nutzt. Hier wurde das Geld mit der Verpflichtung übergeben, es für einen bestimmten Zweck zu verwenden.
Untreue (§ 153 StGB)
Untreue hingegen betrifft den Missbrauch einer Befugnis, um über fremdes Vermögen zu verfügen, ohne dass eine Zueignung des Gutes erforderlich ist. Ein Beispiel ist ein Geschäftsführer, der ohne Zustimmung riskante Investitionen tätigt und dadurch finanzielle Schäden verursacht.
Beispiele zur Abgrenzung
Bei der Veruntreuung verwendet ein Mitarbeiter Gelder, die ihm für ein Projekt anvertraut wurden, privat. In der Untreue hingegen gewährt ein Bankangestellter einem Freund einen Kredit ohne ausreichende Sicherheiten, was einen Missbrauch seiner Befugnisse darstellt.
Fazit
Beide Delikte zielen darauf ab, fremdes Vermögen zu schützen, unterscheiden sich jedoch in der Art des Missbrauchs. Bei Vorwürfen dieser Art ist es ratsam, schnell einen Strafrechtsexperten hinzuzuziehen, da die Verteidigung in solchen Fällen entscheidend sein kann.
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Ihr Rechtsanwalt aus Innsbruck, Mag. Stefan Gamsjäger
www.strafverteidiger-innsbruck.at
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