Vorfälligkeitsentschädigung zurückholen: BGH-Urteil vom 3. Dezember 2024 (Az. XI ZR 75/23)

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Am 3. Dezember 2024 entschied der Bundesgerichtshof (BGH), dass Banken keine Vorfälligkeitsentschädigung fordern können, wenn die Vertragsklauseln für deren Berechnung nicht "klar und verständlich" sind. Der Fall betrifft eine Volksbank, deren Klauseln vom BGH als für Verbraucher irreführend eingestuft wurden. Dieses Urteil stärkt die Rechte der Verbraucher, die bei unzureichend formulierten Vertragsklauseln nun die Möglichkeit haben, gezahlte Vorfälligkeitsentschädigungen zurückzufordern oder bei vorzeitigen Darlehensablösungen deren Zahlung zu verweigern. 

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 3. Dezember 2024 entschieden, dass Banken keinen Anspruch auf eine Vorfälligkeitsentschädigung haben, wenn die vertraglichen Angaben zur Berechnung dieser Entschädigung unzureichend sind. 

Hintergrund:

In dem verhandelten Fall hatte eine Volksbank in ihren Darlehensverträgen Klauseln verwendet, die die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung regelten. Diese Klauseln wurden vom BGH als nicht hinreichend "klar und verständlich" bewertet, da sie für Verbraucher irreführend sein könnten. 

Wichtige Punkte des Urteils:

  1. Unzureichende Vertragsklauseln: Die verwendeten Klauseln zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung entsprachen nicht den gesetzlichen Anforderungen an Klarheit und Verständlichkeit. Dies führte dazu, dass die Bank ihren Anspruch auf die Entschädigung verlor. 
  2. Rechte der Verbraucher: Darlehensnehmer, die aufgrund solcher Klauseln eine Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt haben, können diese unter Umständen zurückfordern. Zudem könnten sie bei geplanten vorzeitigen Ablösungen von Darlehen die Zahlung einer solchen Entschädigung verweigern. 

Empfehlungen für Darlehensnehmer:

  • Vertragsprüfung: Überprüfen Sie Ihre Darlehensverträge auf Klauseln zur Vorfälligkeitsentschädigung. Sollten diese unklar oder missverständlich sein, könnten Sie von diesem Urteil profitieren.

  • Rechtliche Beratung: Ziehen Sie einen spezialisierten Anwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht hinzu, um Ihre individuellen Ansprüche zu prüfen und durchzusetzen.

  • Aktives Handeln: Sollten Sie bereits eine Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt haben, prüfen Sie die Möglichkeit einer Rückforderung. Bei geplanten vorzeitigen Darlehensablösungen können Sie die Zahlung einer solchen Entschädigung möglicherweise vermeiden.

Fazit:

Das Urteil des BGH stärkt die Position der Verbraucher gegenüber Banken bei der vorzeitigen Ablösung von Darlehen. Unklare oder irreführende Vertragsklauseln zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung können dazu führen, dass Banken keinen Anspruch auf diese Zahlungen haben. Darlehensnehmer sollten ihre Verträge sorgfältig prüfen und gegebenenfalls rechtlichen Rat einholen, um ihre Rechte optimal zu nutzen.

Rechtsanwalt Johannes Goetz, Partner der Kanzlei Klamert & Partner PartGmbB hat über 10 Jahre Prozesserfahrung im Bank- und Kapitalmarktrecht. Er steht für eine Ersteinschätzung zur Verfügung. 



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