Vorladung als Beschuldigter: Was tun, wenn Post von der Polizei kommt?

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Wenn Sie Post von der Polizei (oder seltener: Staatsanwaltschaft) erhalten und als Beschuldigter vorgeladen werden, kann das zunächst überfordern. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie Sie sich verhalten können und sollten. Hierzu hilft Ihnen dieser Artikel weiter.

1. Was ist eine Vorladung?

Eine Vorladung ist eine schriftliche Aufforderung der Polizei an einen Beschuldigten, zu einem bestimmten Zeitpunkt zur Vernehmung zu erscheinen. Eine Vorladung als Beschuldigter bedeutet nicht zwangsläufig, dass man schuldig ist oder sich strafbar gemacht hat. Sie zeigt aber, dass man in einem laufenden Ermittlungsverfahren als Beschuldigter geführt wird. Das bedeutet, dass die Ermittlungsbehörden den Verdacht haben, dass Sie eine Straftat begangen haben. In jedem Fall ist es ist wichtig, die Vorladung nicht zu ignorieren, sondern sich zunächst Gedanken zu den Reaktionsmöglichkeiten zu machen und die für den Fall geeigneten Schritte zu ergreifen.

2. Sonderfall: Vorladung als Zeuge

Ein Sonderfall bei Vorladungen ist die Einladung als Zeuge. Hierbei wird man nicht als Beschuldigter, sondern als Zeuge vernommen. In diesem Fall möchte die Polizei Informationen von Ihnen erhalten, um einen Sachverhalt gegen einen anderen als Beschuldigten aufzuklären. Im Gegensatz zu einer Vorladung als Beschuldigter müssen sie als Zeuge erscheinen und eine Zeugenaussage machen. Sie müssen jedoch keine Angaben tätigen, die sie selbst oder einen Angehörigen belasten könnten. Wenn Sie dies befürchten, sollten Sie bereits vor der Vernehmung den Rat eines Strafverteidigers einholen. Dieser kann Sie zur Vernehmung begleiten und sicherstellen, dass Sie sich nicht selbst in Schwierigkeiten bringen. In jedem Fall sollten Sie als Zeuge aber zur Vernehmung erscheinen oder durch Ihren Verteidiger mit der Polizei Kontakt aufnehmen, um etwaige Ordnungsgelder zu vermeiden.

3. Muss ich zur Vorladung erscheinen? Rechte als Beschuldigter

Als Beschuldigter hingegen gilt: Sie haben das Recht zu schweigen und sich nicht selbst zu belasten. Daher müssen Sie auch nicht zu einer Vernehmung erscheinen. Sie können zwar zum Termin erscheinen und dort lediglich angeben, keinerlei Angaben zu machen. Allerdings empfiehlt es sich, den Termin vorher schriftlich bei der Polizei abzusagen. Oft geschieht es, dass es bei einem persönlichen Erscheinen doch zu Nachfragen der Polizeibeamten kommt. Um spontanen Antworten hierauf vorzubeugen, sollten Sie den Termin daher am besten schriftlich absagen, oder am besten von ihrem Rechtsanwalt absagen lassen.

Ihre wichtigsten Rechte als Beschuldigter:

  • Hinzuziehen eines Verteidigers

  • unter bestimmten Voraussetzungen: Beiordnung eines Pflichtverteidigers

  • Äußerung zur Beschuldigung oder keine Aussage zur Sache

  • Stellen von Beweisanträgen zur Entlastung

4. Unschuldig vorgeladen: Aussage machen?

Wenn Sie unschuldig vorgeladen wurden, ist es verlockend, eine Aussage zu machen, um die scheinbar haltlosen Beschuldigungen aus der Welt zu schaffen. Allerdings empfiehlt es sich auch in diesem Fall, von Ihrem Schweigerecht Gebrauch zu machen und keine Angaben zur Sache zu machen. Wenn bereits Ermittlungen laufen, ist Ihre Ausgangslage generell eher schlecht und Sie könnten sich in der ungewohnten Situation bei der Polizei um Kopf und Kragen reden, wenn Sie Dinge verwechseln oder vergessen. Bedenken Sie: Ihre Aussagen können immer auch gegen Sie verwendet werden. Daher gilt auch hier: Reden ist Silber, Schweigen ist Gold.

Das Verweigern einer Aussage ist kein Schuldeingeständnis und darf keinesfalls gegen Sie verwendet werden. Damit sind Sie, egal ob an den Vorwürfen etwas dran ist oder nicht, immer auf der sicheren Seite und können die Situation nicht verschlimmern.

Falls Sie denken, über Informationen oder Beweise zu verfügen, die Ihre Unschuld beweisen, konsultieren Sie einen Fachanwalt für Strafrecht und besprechen Sie mit diesem, wie Sie diese am besten in das Verfahren einbringen könnten.

5. Beratung durch einen Anwalt

Eine Beratung durch einen Anwalt ist eine sinnvolle Option, um sich bestmöglich gegenüber der Polizei zu positionieren. Ein Anwalt kann nicht nur dabei helfen, die Vorladung zu verstehen und die rechtlichen Konsequenzen einzuschätzen, sondern den Beschuldigten auch zur Vernehmung begleiten und dort gegebenenfalls eingreifen, wenn die Dinge aus dem Ruder laufen. Außerdem kann ein Anwalt für Strafrecht Akteneinsicht beantragen, um den derzeitigen Ermittlungsstand sowie Beweise gegen Sie zu erforschen. Nur so können Sie selbst Informationen über den Verfahrensstand erhalten und die bestmögliche Verteidigung sicherstellen. Bei Unsicherheit darüber, ob Sie einen Strafverteidiger benötigen, ist jedenfalls eine (oft kostenlose) Erstberatung zu empfehlen, um eine juristische Einschätzung der Lage zu erhalten.

6. Was passiert danach?

Nachdem Sie eine Aussage bei der Polizei gemacht oder diese verweigert haben, fragen Sie sich bestimmt, was als nächstes passiert. Die Polizei wird nun weitere Ermittlungen durchführen und den Fall an die Staatsanwaltschaft weitergeben. Es ist möglich, dass Ihnen dann ein Strafbefehl vom Gericht zugestellt oder aber das Verfahren gegen Sie eingestellt wird. Im schlimmsten Fall können Sie eine Anklage und Ladung zur Hauptverhandlung erhalten. Wenn Sie frühzeitig einen Fachanwalt für Strafrecht einschalten, bleiben sie jedenfalls über die Entwicklungen in Ihrem Fall informiert und die Chancen, eine Anklage zu vermeiden, sind oft besser.


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