Vorladung von der Kriminalpolizei wegen illegalem Glücksspiel – Was tun?

  • 2 Minuten Lesezeit

Haben Sie eine Vorladung von der Kriminalpolizei wegen des Verdachts auf illegales Glücksspiel erhalten? Keine Panik! Wir erklären Ihnen, was es damit auf sich hat und wie Sie sich am besten verteidigen können.

Was ist illegales Glücksspiel?

Illegales Glücksspiel liegt vor, wenn Glücksspiele ohne eine gültige behördliche Lizenz in Deutschland angeboten werden. Viele Anbieter operieren aus dem Ausland und besitzen keine deutsche Lizenz. Damit verstoßen sie gegen das Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV), was sowohl den Betrieb als auch die Teilnahme strafbar machen kann.

Warum melden Banken Ein- und Auszahlungen?

Banken sind nach dem Geldwäschegesetz (GwG) verpflichtet, verdächtige Transaktionen zu melden. Zahlungen an oder von nicht lizenzierten Glücksspielanbietern können als Verdachtsmoment auf illegales Glücksspiel und Geldwäsche gewertet werden. Solche Meldungen können Ermittlungen auslösen.

Warum gilt Glücksspiel ohne Lizenz als illegal?

Die rechtliche Grundlage ist klar: Anbieter benötigen eine deutsche Lizenz, um ihre Dienste legal anbieten zu dürfen. Fehlt diese Lizenz, handelt es sich um ein illegales Angebot. Leider informieren viele Anbieter ihre Kunden nicht über diese Rechtslage, was die Situation für Teilnehmer oft undurchsichtig macht.

Ihre Verteidigungschancen

Die gute Nachricht: Es gibt oft solide Verteidigungsmöglichkeiten! Wenn Sie nicht wussten, dass der Anbieter keine gültige Lizenz besitzt und somit illegal handelt, kann dies ein entscheidender Punkt in Ihrer Verteidigung sein. Es liegt dann kein Vorsatz vor, was Ihre Strafbarkeit erheblich mindert bzw. ausschließen kann.

Wie hilft ein Anwalt?

Ein Anwalt kann die Vorwürfe prüfen, die Hintergründe klären und eine fundierte Verteidigungsstrategie entwickeln. Er wird:

  • Akteneinsicht beantragen,
  • prüfen, ob ein Vorsatz vorlag,
  • mögliche entlastende Beweise vorlegen.

Was kostet die Verteidigung?

Die Kosten für die anwaltliche Verteidigung in solchen Fällen liegen in der Regel bei ca. 750 EUR brutto (RVG), wenn es zur Einstellung kommt. Wer eine Rechtsschutzversicherung besitzt, kann prüfen, ob diese die Kosten übernimmt. Achten Sie darauf, dass Vorsatztaten mitversichert sind. Wir übernehmen gerne eine kostenlose Deckungsanfrage bei Ihrer Versicherung.

Was sollten Sie jetzt tun?

Jetzt handeln: Schicken Sie uns Ihre Vorladung zu. Unsere Kanzlei unterstützt Sie dabei, Ihre Rechte zu wahren und das Verfahren optimal zu gestalten. Kontaktieren Sie uns noch heute!


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