Vorladung wegen Beleidigung erhalten – Wie sollten Sie sich verhalten?
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Inhaltsverzeichnis
- 1. Was bedeutet eine Vorladung wegen Beleidigung?
- 2. Rechtliche Grundlagen der Beleidigung
- 3. Ihre Rechte als Beschuldigter
- 4. Warum Sie keine Aussage ohne Anwalt machen sollten
- 5. Wie wir Ihnen helfen können
- 6. Mögliche Konsequenzen einer Verurteilung
- 7. Möglichkeiten der Verfahrensbeendigung
- 8. Bedeutung des Strafregisters
- 9. Vereinbaren Sie einen Beratungstermin
- 10. Fazit
Haben Sie eine Vorladung von der Polizei in München wegen des Verdachts der Beleidigung (§ 185 StGB) erhalten? Eine solche Situation kann verunsichernd sein und viele Fragen aufwerfen: Was bedeutet das konkret? Welche Konsequenzen drohen mir? Und wie sollte ich mich jetzt verhalten? In diesem Rechtstipp geben wir Ihnen einen Überblick über die rechtliche Lage und zeigen auf, welche Schritte Sie unternehmen sollten, um Ihre Rechte optimal zu wahren.
1. Was bedeutet eine Vorladung wegen Beleidigung?
Eine polizeiliche Vorladung signalisiert, dass gegen Sie ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde. Jemand hat Sie wegen Beleidigung angezeigt, und die Polizei möchte nun Ihre Aussage dazu aufnehmen. Wichtig zu wissen ist, dass Sie als Beschuldigter nicht verpflichtet sind, der Vorladung Folge zu leisten oder Angaben zur Sache zu machen.
2. Rechtliche Grundlagen der Beleidigung
Die Beleidigung ist in § 185 StGB geregelt. Als Beleidigung gilt jede ehrverletzende Äußerung gegenüber einer Person, sei es durch Worte, Schrift, Bilder oder Tätlichkeiten. Die Strafandrohung reicht von Geldstrafe bis zu Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr, in schweren Fällen sogar bis zu zwei Jahren.
2.1. Unterschied zu übler Nachrede und Verleumdung
Neben der Beleidigung gibt es die Tatbestände der üblen Nachrede (§ 186 StGB) und der Verleumdung (§ 187 StGB). Während es bei der Beleidigung um die Kundgabe der Missachtung geht, besteht bei der üblen Nachrede der Vorwurf, unwahre Tatsachen zu behaupten, die das Ansehen einer Person schädigen können. Die Verleumdung setzt zusätzlich voraus, dass der Täter bewusst eine unwahre Tatsache verbreitet.
3. Ihre Rechte als Beschuldigter
Als Beschuldigter in einem Strafverfahren haben Sie umfassende Rechte. Dazu gehört insbesondere das Recht, zu schweigen und sich nicht selbst belasten zu müssen (§ 136 StPO). Sie müssen der polizeilichen Vorladung nicht folgen und sollten ohne vorherige Rücksprache mit einem Anwalt keine Aussage machen.
4. Warum Sie keine Aussage ohne Anwalt machen sollten
Ohne Kenntnis des vollständigen Tatvorwurfs und ohne Akteneinsicht besteht die Gefahr, dass Sie sich selbst belasten oder ungewollt Fehler machen. Eine vorschnelle Aussage kann negative Auswirkungen auf den weiteren Verlauf des Verfahrens haben. Ein erfahrener Strafverteidiger kann die Ermittlungsakte anfordern, den Sachverhalt analysieren und mit Ihnen eine Verteidigungsstrategie entwickeln.
5. Wie wir Ihnen helfen können
Als erfahrene Strafverteidiger in München stehen wir Ihnen zur Seite. Wir übernehmen die Kommunikation mit den Ermittlungsbehörden, beantragen Akteneinsicht und beraten Sie umfassend zu den nächsten Schritten. Unser Ziel ist es, das Verfahren für Sie so positiv wie möglich zu gestalten – sei es durch eine Einstellung des Verfahrens oder eine milde Strafe.
6. Mögliche Konsequenzen einer Verurteilung
Eine Verurteilung wegen Beleidigung hat nicht nur strafrechtliche Konsequenzen. Sie kann auch zivilrechtliche Forderungen nach sich ziehen, wie Schmerzensgeld oder Unterlassungsansprüche. Zudem kann eine Eintragung im Führungszeugnis erfolgen, was berufliche Nachteile mit sich bringen kann.
7. Möglichkeiten der Verfahrensbeendigung
Je nach Sachlage bestehen verschiedene Optionen, das Verfahren ohne Gerichtsverhandlung zu beenden:
- Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO: Bei mangelndem Tatverdacht kann das Verfahren eingestellt werden.
- Einstellung gegen Auflagen (§ 153a StPO): Das Verfahren kann gegen Zahlung einer Geldauflage oder Erfüllung bestimmter Bedingungen eingestellt werden.
- Täter-Opfer-Ausgleich (§ 46a StGB): Durch Aussöhnung mit dem Geschädigten und Wiedergutmachung kann eine Strafmilderung erreicht werden.
8. Bedeutung des Strafregisters
Eine Verurteilung wird im Bundeszentralregister eingetragen. Bei bestimmten Strafen erscheint sie auch im polizeilichen Führungszeugnis, was z. B. bei der Jobsuche oder im beruflichen Umfeld zu Problemen führen kann. Daher ist es wichtig, eine Eintragung zu vermeiden oder zumindest die Auswirkungen zu minimieren.
9. Vereinbaren Sie einen Beratungstermin
Jeder Fall ist individuell und erfordert eine maßgeschneiderte Lösung. Wir bieten Ihnen eine persönliche Beratung in unserer Kanzlei in München oder ein Telefonat an. Gemeinsam besprechen wir Ihre Situation und entwickeln eine effektive Verteidigungsstrategie. Nutzen Sie unsere Online-Terminvereinbarung unter https://termin.rechtsanwalt-erhard.de, um schnell und unkompliziert einen Termin zu vereinbaren.
10. Fazit
Eine Vorladung wegen Beleidigung sollte nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Die möglichen rechtlichen Konsequenzen und Auswirkungen auf Ihr Privat- und Berufsleben sind erheblich. Handeln Sie daher umsichtig und holen Sie sich professionelle Unterstützung. Wir stehen Ihnen mit unserer Erfahrung und Expertise zur Seite, um Ihre Rechte zu wahren und das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erzielen.
Zögern Sie nicht und kontaktieren Sie uns noch heute: Termin vereinbaren
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