Vorladung wegen "Big Action Man" oder "Big Kush Hunter": Wichtige Hinweise vom Fachanwalt
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Mit der zunehmenden Nutzung des Darknets als Marktplatz für illegale Produkte geraten immer mehr Nutzer ins Visier der Strafverfolgungsbehörden. Die Plattformen „Big Action Man“ und „Big Kush Hunter“ waren dabei zwei der bekannteren Anbieter für den anonymen Kauf von Betäubungsmitteln. Die Aufdeckung und Schließung dieser Darknet-Marktplätze hat zu einer Welle an Ermittlungen geführt, die sich insbesondere gegen die Käufer richtet. Wer auf einer dieser Plattformen Drogen bestellt hat, sieht sich schnell massiven rechtlichen Konsequenzen ausgesetzt. Doch wie sollten sich Betroffene verhalten? Welche rechtlichen Risiken bestehen, und welche Schritte sind in einem solchen Ermittlungsverfahren entscheidend?
Warum die Strafverfolgungsbehörden Käufer ins Visier nehmen
Die Schließung eines Darknet-Marktplatzes wie „Big Action Man“ oder „Big Kush Hunter“ ist oft das Ergebnis intensiver Ermittlungen der Polizei in Zusammenarbeit mit internationalen Strafverfolgungsbehörden. Wenn es den Ermittlern gelingt, die Server eines solchen Marktplatzes zu beschlagnahmen, erhalten sie oft umfassende Einblicke in die Kundendaten und können Bestellungen nachverfolgen. So werden nicht nur die Betreiber, sondern auch die Käufer der illegalen Produkte identifiziert und zur Verantwortung gezogen. Da solche Verfahren darauf abzielen, Drogenhandel und -konsum einzudämmen, sind die Behörden besonders aktiv und gehen gezielt gegen Kunden vor.
Typische Vorwürfe: Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz
Wird gegen einen Käufer eines Darknet-Marktplatzes ermittelt, steht meist der Vorwurf des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) im Raum. Abhängig von der Art und Menge der bestellten Drogen können die Strafen von einer Geldstrafe bis hin zu mehrjährigen Haftstrafen reichen. Das BtMG sieht für den Erwerb, Besitz und Konsum von Betäubungsmitteln in der Regel eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe vor, in besonders schweren Fällen, wie etwa bei gewerbsmäßigem Handel oder großen Mengen, drohen jedoch deutlich höhere Strafen.
Eine konkrete Strafbarkeit kann sich unter anderem auch dann ergeben, wenn die bestellten Drogen nicht beim Empfänger ankommen, da bereits die Bestellung und der nachweisbare Versuch der Einfuhr eine Straftat darstellen. Die rechtliche Relevanz eines solchen Vorgehens lässt sich oft nur im Detail beurteilen, weshalb eine fundierte rechtliche Beratung hier wichtig ist.
Hausdurchsuchung und Beschlagnahmung – was tun?
Erfahren Betroffene von einem Ermittlungsverfahren häufig durch eine Hausdurchsuchung, bei der Computer, Mobiltelefone und andere Datenträger beschlagnahmt werden. In dieser stressreichen Situation gilt es, einen kühlen Kopf zu bewahren und sich auf das Aussageverweigerungsrecht zu berufen. Es ist empfehlenswert, gegenüber den Beamten keine Angaben zur Sache zu machen, um spätere Missverständnisse oder Aussagen zu vermeiden, die unter Druck gemacht wurden. Alles, was in dieser Situation gesagt wird, kann als Beweismittel im Verfahren gegen Sie verwendet werden.
Aussageverweigerungsrecht und anwaltliche Unterstützung
In jedem Ermittlungsverfahren steht es dem Beschuldigten zu, von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch zu machen. Gerade bei derartigen Vorwürfen ist es ratsam, zunächst zu schweigen und nichts ohne rechtliche Beratung zu unterschreiben. Dies ist keinesfalls ein Schuldeingeständnis, sondern eine wichtige Maßnahme, um Ihre Rechte zu wahren. Ein erfahrener Strafverteidiger wird daraufhin die Ermittlungsakte anfordern und prüfen, ob und welche Beweise gegen Sie vorliegen.
Welche rechtlichen Konsequenzen drohen bei einer Verurteilung?
Die Strafhöhe hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Art der Drogen, der bestellten Menge und eventuellen Vorstrafen. Wird beispielsweise nur eine geringe Menge für den Eigenbedarf erworben, können die Gerichte Milde walten lassen. Bei größeren Mengen oder dem Verdacht auf gewerbsmäßigen Handel sieht das Strafgesetz jedoch höhere Strafen vor. Werden Betäubungsmittel im Darknet bestellt und die Anonymität verschleiert, wird das in vielen Fällen als „besondere Gefährlichkeit“ gewertet, was sich strafverschärfend auswirken kann.
Verteidigungsstrategien im Ermittlungsverfahren
Ein erfahrener Strafverteidiger kann Ihnen helfen, die bestmögliche Verteidigungsstrategie zu entwickeln. Eine Verteidigungsstrategie kann darin bestehen, die Beweislage der Ermittlungsbehörden zu prüfen und etwaige Verfahrensfehler aufzudecken. In manchen Fällen ist es möglich, die Daten des Darknet-Marktplatzes anzufechten oder Zweifel an deren Zuordnung zum Mandanten geltend zu machen. Auch technische Aspekte können eine Rolle spielen, zum Beispiel, ob die Verbindung tatsächlich Ihnen zugeordnet werden kann oder ob es sich um einen fremden Zugriff auf Ihren Computer handelt.
Eine weitere Verteidigungsstrategie könnte darin bestehen, die geringe Schuld des Beschuldigten zu betonen, insbesondere wenn es sich um eine erstmalige Tat handelt oder lediglich eine geringe Menge für den Eigenbedarf bestellt wurde. Die Verteidigung wird zudem prüfen, ob die ermittelten Beweise verwertbar sind oder ob Fehler bei der Durchsuchung und Beschlagnahme vorliegen, die zu einer Verfahrenseinstellung führen könnten.
Handlungsempfehlung: Umgehende Kontaktaufnahme mit einem Strafverteidiger
Sobald Sie von einem Ermittlungsverfahren gegen sich erfahren, sollten Sie sich an einen Fachanwalt für Strafrecht wenden. Ein Anwalt kann nicht nur die Ermittlungsakte einsehen, sondern auch sicherstellen, dass Ihre Rechte von Anfang an gewahrt bleiben und eine geeignete Verteidigungsstrategie entwickelt wird. Da die Ermittlungsbehörden in Fällen wie „Big Action Man“ oder „Big Kush Hunter“ mit voller Härte vorgehen, ist professionelle Unterstützung unerlässlich.
Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel ist Fachanwalt für Strafrecht und auf die Verteidigung in Betäubungsmittelverfahren spezialisiert. Mit Standorten in Cottbus, Berlin und Kiel berät er Mandanten bundesweit und bietet umfassende Unterstützung bei Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit Darknet-Bestellungen. Seine langjährige Erfahrung im Strafrecht hilft Ihnen, eine fundierte Einschätzung der Lage zu erhalten und rechtliche Schritte einzuleiten, die Ihre Position stärken.
Nutzen Sie die Gelegenheit, sich unverbindlich und kostenlos über Ihre Möglichkeiten beraten zu lassen. Dr. Maik Bunzel ist telefonisch unter 0151 21 778 788 erreichbar oder über WhatsApp und das Kontaktformular auf dieser Seite.
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