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Vorladung wegen Kinderpornografie (§184 StGB) - Hausdurchsuchung, Beschlagnahme - das müssen Sie wissen

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Wenn Sie Beschuldigter in einem Strafverfahren wegen Besitzes oder Verbreitung von Kinderpornografie sind, bricht in der Regel erst einmal eine Welt zusammen. Egal ob schuldig oder unschuldig. Die meisten Betroffenen erfahren erstmalig durch das schockierende Erlebnis einer Hausdurchsuchung von dem Verfahren. Sämtliche Datenträger (Notebook, PC, Smartphone, I-Pad, Festplatten) werden mitgenommen. Im Fall einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe von mindestens 3 Monaten bis 5 Jahren bzw. beim Verbreiten bis zu 10 Jahren. Zudem droht eine Eintragung im Führungszeugnis. 

Die Mindeststrafe von 1 Jahr Freiheitsstrafe wurde glücklicherweise im Jahr 2024 abgeschafft.

Aber keine Sorge: In aller Regel kann bei guter Strafverteidigung eine Anklage und damit öffentliche Gerichtsverhandlung und Bestrafung verhindert werden. Ist eine Verurteilung unumgänglich, können wir über eine Bewährung fast immer die Freiheit erhalten.


Was sollten Sie bei einer Hausdurchsuchung oder Vorladung wegen Kinderpornografie beachten?


Wenn eine Hausdurchsuchung stattfindet oder Sie eine Vorladung wegen eines Vorwurfs im Kontext mit Kinderpornografie erhalten haben, gibt es zwei wichtige Regeln zu beachten:

1. Machen Sie keine Angaben gegenüber der Polizei

Mit jeder noch so unverfänglich scheinenden Antwort oder auch Frage können Sie Verteidigungschancen verschlechtern. Ein Schweigen wird niemals gegen Sie gewertet. Auch Passwörter sollten und müssen Sie nicht nennen. Ob diese herausgegeben werden sollen hängt vom Einzelfall ab und Sie sollten dies in Ruhe mit Ihrem Rechtsanwalt besprechen. Im Fall einer Durchsuchung lassen Sie sich den Durchsuchungsbeschluss aushändigen.

2. Suchen Sie sich einen spezialisierten Rechtsanwalt

In kaum einen Bereich kann exzellente Strafverteidigung so viel bewirken, wie beim Vorwurf Kinderpornografie. Gleichermaßen bleiben viele Chancen ungenutzt, wenn der Anwalt keine umfassende Expertise und Erfahrung in diesem Bereich hat.

Es reicht nicht aus einen Anwalt, der im Strafrecht spezialisiert ist oder Fachanwalt für Strafrecht ist, zu suchen. Vorwürfe im Bereich Kinderpornografie können nur optimal verteidigt werden, wenn der Rechtsanwalt über entsprechende Erfahrung in genau diesem Bereich und das dringend erforderliche technische Spezialwissen verfügt. Achten Sie daher bei der Auswahl Ihres Rechtsanwalts auf Folgendes:

  • Fachanwalt für Strafrecht
  • Klarer Schwerpunkt im Sexualstrafrecht
  • Langjährige Erfahrung im Bereich Strafverteidigung von Kinderpornografie


Vertrauen ist das A und O

Fragen Sie sich nach dem persönlichen Erstgespräch, ob Sie Vertrauen gefasst haben. Dies ist gerade bei so einem sensiblen Vorwurf unverzichtbar für eine gute Zusammenarbeit. Ein Indiz für eine hohe Qualität der Verteidigung ist es, wenn dieser Vorwürfe im Bereich Kinderpornografie bundesweit verteidigt. Regionale Einzelkämpfer sind breit aufgestellt und können in aller Regel nicht spezialisiert in einem Deliktsbereich fokussieren.


Wie werden die Strafverfolgungsbehörden auf mich aufmerksam?

Die meisten Verfahren beruhen auf Cyberfahndungen einer halbstaatlichen amerikanischen Behörde (NCMEC). Diese leiten die erhobenen Daten an die deutschen Strafverfolgungsbehörden weiter. In der Folge werden Durchsuchungsbeschlüsse erwirkt. Meldungen von Internetdiensten (z.B. google, WhatsApp, Dropbox, Kik, Instagramm, Snapchat usw.) können ebenfalls ein Verfahren auslösen. In anderen Fällen lösen Chats und entsprechende Meldungen der Anbieter das Verfahren aus.


Was kann ein spezialisierter Rechtsanwalt tun?

Ein spezialisierter Rechtsanwalt für Kinderpornografie wird mit Ihnen eine individuelle Verteidigungsstrategie abstimmen. Nach Datenträgerauswertung erhält der Rechtsanwalt die Ermittlungsakte erhalten und hat dann Zeit eine sog. Schutzschrift in Abstimmung mit Ihnen zu verfassen. Auch wenn inkriminierte Dateien auf den Datenträgern an. Es kommt auf die Menge der Daten und die Speicherorte an. Der Rechtsanwalt kann in vielen Fällen durch eine Metadaten-Analyse Argumente gegen sog. Besitzwillen herausarbeiten. Hier ist langjährige Erfahrung im Themenkomplexen Cache-Speicher, Pagesys.file, Thumbnails usw. gefragt. Wenn keine Einstellung mangels Tatverdacht („großer Freispruch ohne öffentlichen Strafprozess) erreicht werden kann, ist bei guter Vorbereitung auch eine Einstellung gegen Auflage ein denkbares Ziel. Auch hier bleibt dem Mandanten eine Eintragung im Führungszeugnis und Öffentlichkeit erspart. Grundsätzlich geht es bei Vorwürfen im Kontext Kinderpornografie um folgende Verteidigungsziele:

  • Freiheit erhalten
  • Öffentlichen Strafprozess nachhaltig abwenden
  • Eintragung im Führungszeugnis verhindern
  • Datenträger zurück erhalten


Haben Sie noch Fragen?

Oder haben Sie eine Vorladung im Bereich Kinderpornografie erhalten? Dann zögern Sie nicht lange und nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Wir können Ihnen in einem unverbindlichen und absolut vertraulichen Erstgespräch weiterhelfen. 

Foto(s): www.canva.com

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