Vorladung zur Vernehmung (§§ 133, 163a StPO): Wie sollten Sie reagieren?
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Eine Vorladung zur Vernehmung kann viele Betroffene unvorbereitet treffen. Ob von der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder einem Gericht – die Einladung zu einer Vernehmung wird oft als harmlos empfunden, birgt jedoch erhebliche Risiken. Unüberlegte Aussagen können die Ermittlungen verschärfen oder sogar zur Grundlage für eine Anklage werden.
Wer wird vorgeladen?
Eine Vorladung kann Sie entweder als Beschuldigten oder als Zeugen betreffen:
• Beschuldigter: Ihnen wird vorgeworfen, eine Straftat begangen zu haben. In diesem Fall sind Sie nicht verpflichtet, bei der Polizei zu erscheinen oder auszusagen.
• Zeuge: Als Zeuge sind Sie grundsätzlich verpflichtet, vor Gericht oder bei der Staatsanwaltschaft zu erscheinen und auszusagen. Bei polizeilichen Vorladungen besteht hingegen keine Pflicht zum Erscheinen.
Warum wird eine Vorladung ausgestellt?
Die Ermittlungsbehörden wollen im Rahmen der Vorladung Informationen sammeln, um die Straftat aufzuklären. Als Beschuldigter sollen Sie zu den Vorwürfen Stellung nehmen, als Zeuge sollen Sie zur Klärung des Sachverhalts beitragen.
Wie sollten Sie sich verhalten?
1. Schweigen Sie: Machen Sie von Ihrem Recht Gebrauch, keine Aussage zu machen. Als Beschuldigter sind Sie nicht verpflichtet, sich selbst zu belasten.
2. Keine voreiligen Aussagen: Auch wenn Sie sich unschuldig fühlen, können unbedachte Worte die Ermittlungen in eine unerwünschte Richtung lenken.
3. Kontaktieren Sie einen Anwalt: Ihr Anwalt kann Akteneinsicht beantragen, die Vorwürfe prüfen und Sie beraten, ob und wie Sie sich äußern sollten.
4. Prüfen Sie die Einladung: Falls die Vorladung von der Polizei stammt, sind Sie nicht verpflichtet zu erscheinen. Anders ist es bei Vorladungen von der Staatsanwaltschaft oder einem Gericht.
Welche Risiken bestehen bei einer Aussage?
• Selbstbelastung: Unvorsichtige Äußerungen können den Verdacht gegen Sie erhärten.
• Widersprüche: Auch kleine Unstimmigkeiten in Ihrer Aussage können Ihre Glaubwürdigkeit infrage stellen.
• Ausweitung der Ermittlungen: Ihre Aussage könnte neue Ermittlungsansätze liefern und das Verfahren verlängern.
Was passiert, wenn Sie nicht
erscheinen?
• Als Beschuldigter: Es hat keine unmittelbaren Konsequenzen, wenn Sie einer polizeilichen Vorladung nicht folgen. Sollten Sie jedoch der Vorladung der Staatsanwaltschaft oder des Gerichts nicht nachkommen, kann ein Vorführungsbefehl erlassen werden.
• Als Zeuge: Bei Nicht-Erscheinen vor Gericht oder bei der Staatsanwaltschaft drohen Zwangsmittel wie Ordnungsgeld oder sogar die zwangsweise Vorführung.
Wie kann ein Anwalt helfen?
Ein erfahrener Anwalt kann:
• Die Ermittlungsakte einsehen und die Vorwürfe analysieren.
• Eine Strategie entwickeln, ob und wie Sie sich äußern sollten.
• Ihre Rechte während der Vernehmung wahren und gegebenenfalls für Sie sprechen.
Fazit
Eine Vorladung zur Vernehmung sollte immer ernst genommen werden, egal ob Sie als Beschuldigter oder Zeuge geladen sind. Machen Sie keine voreiligen Aussagen und ziehen Sie frühzeitig einen Anwalt hinzu, um Ihre Rechte zu wahren und mögliche Risiken zu minimieren.
Kontaktieren Sie mich frühzeitig, damit wir Ihre Situation analysieren und die beste Vorgehensweise entwickeln können.
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