Vernehmung bei der Polizei und im Ermittlungsverfahren: Was müssen Sie wissen?

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Was ist eine Vernehmung?

Falls Sie in den Fokus der Ermittlungen wegen des Verdachts einer Straftat rücken, werden Sie zu einer Vernehmung geladen werden. Bei der Vernehmung werden Ihnen sowohl Fragen zu Ihrer Biografie als auch zur fraglichen Straftat gestellt. Ermittler der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder in Person eines Ermittlungsrichters führen diese Vernehmungen durch.


Teilnahmepflicht bei Vernehmungen

Eine Vorladung der Polizei zur Vernehmung ist für Sie nicht verbindlich. Anders verhält es sich bei einer Vorladung durch die Staatsanwaltschaft oder den Richter: In diesem Fall ist Ihr Erscheinen erforderlich. Wenn Sie eine schriftliche Vorladung inklusive Androhung einer Vorführung erhalten haben, kann die Polizei Sie auch festnehmen und Sie zur Vernehmung bringen.


Unsere Empfehlungen

Es ist Ihr Recht, sich vor einer Vernehmung rechtlichen Rat einzuholen. Ein Rechtsanwalt darf zudem während der Vernehmung anwesend sein, wenn Sie dies möchten. Setzen Sie sich daher unmittelbar mit uns in Verbindung, sobald eine Vorladung für Sie vorliegt. Gemeinsam klären wir, ob und welche Aussagen von Ihnen sinnvoll sein könnten.
Ihnen steht das Recht zu, Ihre Aussage zu verweigern. Bis Sie mit uns Rücksprache gehalten haben, sollten Sie sich dieses Schweigerecht unbedingt nutzen.
Es ist vorgeschrieben, Sie vor der Vernehmung darüber aufzuklären, welcher Straftat Sie beschuldigt werden und dass Sie nicht verpflichtet sind, eine Aussage zu machen. Allerdings wird diese Belehrung gelegentlich übersehen oder als entbehrlich betrachtet. In jedem Fall ist Vorsicht geboten, wenn Sie mit Strafverfolgungsbehörden kommunizieren. Selbst während einer scheinbar harmlosen Unterhaltung könnten Sie ungewollt belastende Informationen preisgeben. Beschränken Sie deshalb Ihre Kommunikation mit den Strafverfolgungsbehörden und machen Sie deutlich, dass Sie sich zuerst mit einem Rechtsanwalt beraten möchten.


Schweigerecht als Zeuge?

Als Zeuge oder sogar Opfer der Straftat könnte Ihnen ein Schweigerecht zustehen. Dies ist der Fall, wenn der Beschuldigte eine verwandtschaftliche Beziehung zu Ihnen hat oder wenn Ihre Aussage Sie selbst belasten könnte. Sollten Sie sich unsicher fühlen, kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung. Wir können Sie auch während Ihrer Zeugenvernehmung unterstützen.


Merken Sie sich:


Keine Aussage ohne Anwalt.



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Rufen Sie uns an: 0761 45875484

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