Vorsicht vor Forderungen der 2MEDIA GmbH und Mediendruck Ltd.: So schützen Sie sich

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Vorsicht vor Forderungen der 2MEDIA GmbH und Mediendruck Ltd.: So schützen Sie sich

In Deutschland treten aktuell die 2MEDIA GmbH und die Mediendruck Ltd. mit zweifelhaften Zahlungsaufforderungen an Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler heran. Der Vorwurf: Rechnungen auf Grundlage angeblicher Anzeigenaufträge. Die Masche ähnelt bekannten Methoden, bei denen verschiedene Firmen zusammenwirken. Hier erklären wir den Ablauf und geben Tipps zum Schutz vor unberechtigten Forderungen.

Wer steckt dahinter? 2MEDIA GmbH und Mediendruck Ltd. im Überblick

Die 2MEDIA GmbH, mit Sitz in der Sudenberger Straße 3 in 39112 Magdeburg, ist seit 2024 im Handelsregister des Amtsgerichts Stendal gelistet. Das Unternehmen wird von Oriana Toro Diaz als Geschäftsführerin geleitet und verfügt über ein Stammkapital von 25.000 Euro. Das Leistungsspektrum umfasst unter anderem werbefinanzierte Print- und Digitalmedien sowie Grafik- und Webdesign. Trotz des Verdachts, dass Toro Diaz nur als Strohverantwortliche fungiert, konnten direkte Verbindungen zu betrügerischen Aktivitäten bislang nicht nachgewiesen werden.

Die Mediendruck Ltd. wurde im September 2024 in London gegründet. Sie hat ihren Sitz in der Great Portland Street, 5th Floor, W1W 5PF. Geschäftsführer ist der Nordmazedonier Blagojche Angelovski.

So läuft die Masche ab

Der erste Schritt erfolgt meist über einen unerlaubten Anruf. Den Angerufenen wird suggeriert, es bestehe ein bestehender Vertrag, der ohne fristgerechte Kündigung verlängert wurde. Alternativ wird auf angebliche Anzeigenaufträge bei anderen Unternehmen verwiesen, um "Aktualisierungen" abzufragen. Selbst bei einer Ablehnung wird oft ein Formular zur "Bestätigung" angekündigt.

Dieses Formular, das in der Regel von der Mediendruck Ltd. stammt, enthält im Kleingedruckten einen Auftrag für die Schaltung einer Anzeige in der "Burger Info Minus Serie". Das Paket umfasst drei Ausgaben zum Gesamtpreis von rund 5.000 Euro. Ebenso wird dort die Weitergabe der Daten an die 2MEDIA GmbH autorisiert.

Häufig wird das Formular optisch so gestaltet, dass es den Eindruck eines bereits existierenden Vertragsverhältnisses vermittelt. So wird etwa eine bestehende Anzeige des Kunden verwendet, um die Glaubwürdigkeit zu erhöhen und eine Unterschrift zu provozieren.

2MEDIA GmbH als Rechnungsaussteller

Kurz nach Rücksendung des unterschriebenen Formulars folgt die erste Rechnung – allerdings nicht von der Mediendruck Ltd., sondern von der 2MEDIA GmbH. Viele Empfänger zeigen sich irritiert, da sie keinen Vertrag mit diesem Unternehmen abgeschlossen haben. Eine Rechnung wird oft von einem angeblichen Korrekturabzug begleitet, der den Eindruck eines bindenden Vertrags weiter verstärken soll. Wer aus Angst zahlt, verpflichtet sich häufig unwissentlich zu weiteren Zahlungen. Selbst nach einer Kündigung verlängert sich der Vertrag regelmäßig um ein weiteres Jahr.

Sind solche Verträge wirksam?

Zwar sind unerlaubte Werbeanrufe in Deutschland klar rechtswidrig, doch können auch daraus resultierende Verträge in Einzelfällen rechtsgültig sein. Dennoch bestehen juristische Möglichkeiten, sich erfolgreich gegen solche Forderungen zur Wehr zu setzen.

Einen umfassenden Überblick zum Thema Telefonwerbung finden Sie in unserem Fachbeitrag „Ist Telefonwerbung zulässig oder nicht?“.

Wie Sie auf Forderungen der 2MEDIA GmbH reagieren können

Sollten Sie ein Formular der Mediendruck Ltd. unterzeichnet und daraufhin eine Rechnung der 2MEDIA GmbH erhalten haben, stehen Ihnen mehrere Optionen offen. Unsere Kanzlei, spezialisiert auf Wettbewerbs-, Marken- und IT-Recht, hat bereits zahlreichen Mandanten erfolgreich geholfen, sich gegen diese Forderungen zur Wehr zu setzen. Viele unserer Mandanten teilen ihre positiven Erfahrungen öffentlich auf Bewertungsplattformen.

Fazit zu 2Media GmbH und Medeindruck Ltd.

Das Vorgehen der 2MEDIA GmbH und Mediendruck Ltd. basiert auf dem Ziel, Betroffene mithilfe undurchsichtiger Formulare in kostspielige Verträge zu locken. Mit fundierter rechtlicher Beratung können Sie sich gegen unberechtigte Forderungen schützen. Informieren Sie sich gründlich und holen Sie im Zweifelsfall rechtlichen Rat ein.

Senden Sie uns Ihre Rechnung sowie eine kurze Schilderung Ihres Falls über unser Kontaktformular. Wir melden uns zeitnah und besprechen gemeinsam die nächsten Schritte:

So wehren Sie sich gegen Forderungen der 2MEDIA GmbH und Mediendruck Ltd.!

Foto(s): LL

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