VW-Abgasskandal: BGH-Urteil hilft vielen Gebrauchtwagenkäufern

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Immer neue schlechte Nachrichten rund um die Abgasaffäre beschäftigen seit Wochen viele tausend Dieselfahrer. Viele Betroffene sind skeptisch geworden und wollen sich wehren, damit keine Schäden wie Wertminderungen, gestiegener Verbrauch, Motorenverschleiß oder andere Folgeschäden an ihnen hängen bleiben.

Ein große Gruppe von Autobesitzern ist besonders verunsichert, ob sie überhaupt noch etwas fordern können: Die Gebrauchtwagenkäufer. Denn viele Passat, A5, Yeti Greenline, und die weiteren zwei Dutzend weiteren vom Abgasskandal heimgesuchten Volkswagen-, Audi-, Skoda- oder Seat-Modelle wurden als Tageszulassungen, Jahreswagen oder als in Zahlung gegebene Fahrzeuge bei Händlern gekauft.

BGH-Urteil hilft weiter, wenn im Vertrag die Rechte wegen Fahrzeugdefekten und –mängeln auf 1 Jahr beschränkt wurden

Doch gerade Gebrauchtwagenkäufer können eine böse Überraschung erleben, wenn sie sich an die Händler wenden: Denn in den oft verwendeten Musterverträgen befindet sich eine Passage, die die Rückgabe, die Minderung oder den Schadensersatz wegen eines Automangels auf ein Jahr seit dem Kauf beschränkt. Aber diese Einschränkung entfaltet in vielen Fällen keine Wirkung zulasten des Gebrauchtwagenkäufers. Der Bundesgerichtshof erklärte im April 2015 die in vielen Verträgen verwendete Einschränkung für unwirksam. Der BGH entschied über eine Vertragsvorlage des ZDK (Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e.V), Stand 03/2008.

In der Praxis hat das BGH-Urteil weitreichende Folgen für viele Gebrauchtwagenkäufer: Sie können bei einem Fahrzeugmangel (wie etwa dem EA 189-Abgasproblem) nicht nur ein Jahr lang vom Händler ihre Rechte einfordern. Die Autohändler können ihnen nicht das Kleingedruckten der Verträge entgegenhalten. Inmitten des Abgasskandals hat diese höchstrichterliche Entscheidung besonderes Gewicht.

Wenn Gebrauchtwagenkäufer sicher wissen wollen, ob sie von diesem höchstrichterlichen Urteil profitieren können, dann sollten sich sie an einen Anwalt wenden und ihren Vertrag prüfen lassen. Hierbei sollten sich die Käufer der Gebrauchtwagen allerdings nicht allzu viel Zeit lassen. Denn auch eine auf zwei Jahre verlängerte Gewährleistung kann ablaufen, während die Autobesitzer auf die Rückrufaktion warten. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer bietet wegen des Abgasskandals auch eine Interessengemeinschaft.

Weitere Informationen befinden sich auf der Spezialseite www.vw-schaden.de.


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