VW-Abgasskandal – individuelle Klage versus Musterfeststellungsverfahren bzw. deren Vergleich

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Sehr laut und für VW typisch hat sich VW nach dem Scheitern der Vergleichsverhandlungen im Musterfeststellungsverfahren negativ über die das Musterfeststellungsverfahren führenden Anwälte geäußert.

Der Vergleich sei wegen der überzogenen Honorarforderungen der Anwälte gescheitert. VW möchte vor den Verbrauchern gut dastehen, schafft dies aber nicht. Fakt ist, dass VW einen Vergleich angeboten hat, der in der Regel für die betroffenen Verbraucher nicht annehmbar und auch nicht sinnvoll ist. Der VW-Konzern wollte schlicht und einfach gut dastehen und hat deshalb den hier vorliegenden Showvergleich angeboten.

VW sucht sein Heil in der Flucht!

Warum sollten sich Verbrauchern auf derartige Vergleiche einlassen, obwohl sie nach Abschluss des Vergleichs völlig entrechtet sind? 

Zwar erhält man ein paar Euro Schadensersatz, bleibt jedoch auf dem mangelhaften Auto sitzen, dass im Verhältnis zu vorher viel weniger wert ist und hat dann auch noch mit den Folgen des nutzlosen Softwareupdates zu kämpfen, nämlich Mehrverbrauch, weniger Leistung und dem Verrußen z. B. des Abgasrückführungsventils. Und letztendlich nötigt VW den jeweiligen Endverbrauchern auch einen Verzicht auf weiteren Schadensersatz ab.

Nachdem die Entscheidung des BGH zum Thema VW und Rückabwicklung der Kaufverträge mit oder ohne Nutzungsersatz im Mai ansteht und die Gerichte quer durch Deutschland gegen VW urteilen, ist es deutlich sinnvoller, individuell (auch auf eigene Kosten) gegen VW vorzugehen und die Gerichte ihre Arbeit machen zu lassen.

Anbei eine kurze Übersicht über aktuelle Urteile des Jahres 2020 quer durch Deutschland

Das Landgericht Traunstein Az. 3 O2421/19 verurteilt die Volkswagen AG zur Rücknahme eines VW Tiguan.

Das Landgericht Cottbus Az. 3 O 25/18 verurteilt VW und ein Autohaus zur Rücknahme eines Skoda Superb.

Das Landgericht Ulm verurteilt die Volkswagen AG zur Rücknahme eines Golf 6.

Das Landgericht Paderborn Az. 3 O317/19 verurteilt die VW AG zur Rücknahme eines Audi Q3.

Das Landgericht Kempten verurteilt die VW AG zur Rücknahme eines VW Passat.

Das Landgericht Köln Az. 16 O154/19 verurteilt die Audi AG zur Rücknahme eines Audi A6 3,0 l Quattro.

Das Landgericht Arnsberg Az. I-2 O 543/19 verurteilt die VW AG zur Rücknahme eines Golf Plus.

Das Landgericht München Az. 41 O16425/18 verurteilt die VW AG zur Rücknahme eines VW Sharan.

Sämtliche Urteile , die nur einen kleinen Auszug aus der Urteilsliste der Kanzlei Klamert & Partner Rechtsanwälte München darstellen, wurden durch Klamert & Partner erstritten und es werden täglich mehr.

Die Gerichte in Deutschland haben nun endlich begriffen, wie man betrogene Verbraucher schützt und verurteilen den VW-Konzern ebenso wie die Audi AG und die Firma Porsche zur Rücknahme der Fahrzeuge. Warum sollte man den Spatz in der Hand wählen, wenn die Taube auf dem Dach mehr als greifbar ist? Aus objektiver Sicht ist Zurückhaltung gegenüber den Autokonzernen nicht mehr geboten. Jeder betroffene Verbraucher sollten sich nunmehr wehren.

Handeln Sie jetzt.

Die Möglichkeit, zu seinem Recht zu kommen, war noch nie so hoch

Derzeit erzielen vom Dieselskandal betroffene Autobesitzer, die gegen den VW-, Audi- oder Porsche-Konzern vorgehen, in der Regel einen Vergleich, der die Rückgabe des Pkw bei Abzug der sogenannten Nutzungsentschädigung gegen Rückzahlung des Kaufpreises im Ergebnis sieht.

Verbraucher sollten deshalb alles daransetzen, ihre Rechte geltend zu machen und so einen Vermögensverlust zu vermeiden.

Nutzen Sie deshalb Ihre Rechte!

Alle Rechtsschutzversicherer in Deutschland decken nunmehr die jeweiligen Klagen gegen die Händler und den Konzern. Voraussetzung ist, dass die Rechtsschutzversicherung zum Zeitpunkt des Kaufvertragsabschlusses existent war. 

Auch stehen mannigfaltige Prozessfinanzierer zur Verfügung, die Prozesskosten risikofrei übernehmen, sollte keine Rechtsschutzversicherung vorhanden sein.

Die Kanzlei Klamert & Partner Rechtsanwälte vertritt bundesweit eine Vielzahl von VW-Geschädigten und erzielt im Grundsatz in den überwiegenden Fällen die oben genannten Ergebnisse, die zu Schadensersatz und Rückabwicklung des Kaufvertrages führen.

Rechtsanwalt Markus Klamert und sein Team der Klamert & Partner Rechtsanwälte stehen Ihnen für eine kostenfreie Ersteinschätzung jederzeit gerne zur Verfügung.

Die Rechtsanwaltskanzlei Klamert & Partner aus München gehört zu den führenden Kanzleien in Deutschland im Abgasskandal.



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