VW Abgasskandal: Landgericht Augsburg verurteilt VW ohne Nutzungsentschädigung

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In einem von der Kanzlei Klamert & Partner Rechtsanwälte München geführten Prozess vor dem Landgericht Augsburg Az. 0 21O4659/18 hat das Landgericht Augsburg im Oktober 2019 zum wiederholten Male die Volkswagen AG dazu verurteilt, die volle Kaufpreiszahlung des Klägers nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über den Basiszinssatz seit Klageeinreichung zurückzubezahlen.

Das Landgericht Augsburg geht davon aus, dass keine Nutzungsentschädigung abzuziehen sei, da ein sittenwidriges Verhalten im Sinne von § 826 BGB bei der Volkswagen AG vorliege, da diese eine Manipulationssoftware aufgespielt und hierdurch die Abgaswerte der betroffenen Motoren geschönt hat. Weiter geht das Landgericht Augsburg davon aus, dass die Volkswagen AG dies massenhaft getan hat, zur Steigerung eigener Umsatz und Gewinnzahlen. Dies unter Inkaufnahme eines entsprechenden Schadens auf Käuferseite. Aufgrund dessen muss der Käufer sich keinen Nutzungswertersatz für gefahrene Kilometer entgegenhalten lassen, denn dies widerspreche dem Gedanken des Schadensersatzes nach einer sittenwidrigen Schädigung.

Die Möglichkeit, zu seinem Recht zu kommen, war noch nie so hoch.

Achtung: Verjährung droht zum Ende 2019!

Derzeit erzielen vom Dieselskandal betroffene Autobesitzer, die gegen den VW-Konzern vorgehen, in der Regel einen Vergleich, der die Rückgabe des Pkw bei Abzug der sogenannten Nutzungsentschädigung gegen Rückzahlung des Kaufpreises im Ergebnis vorsieht.

Verbraucher sollten deshalb alles daransetzen, ihre Rechte geltend zu machen und so einen Vermögensverlust zu vermeiden.

Nutzen Sie deshalb Ihre Rechte!

Alle Rechtsschutzversicherer in Deutschland decken nunmehr die jeweiligen Klagen gegen die Händler und den Konzern. Voraussetzung ist, dass die Rechtsschutzversicherung zum Zeitpunkt des Kaufvertragsabschlusses existent war.

Die Kanzlei Klamert & Partner Rechtsanwälte vertritt bundesweit eine Vielzahl von Diesel-Geschädigten und erzielt im Grundsatz in den überwiegenden Fällen die obengenannten Ergebnisse, die zu Schadensersatz und Rückabwicklung des Kaufvertrages führen.

Rechtsanwalt Markus Klamert und sein Team der Klamert & Partner Rechtsanwälte stehen Ihnen für eine kostenfreie Ersteinschätzung jederzeit gerne zur Verfügung.

Die Rechtsanwaltskanzlei Klamert & Partner aus München gehört zu den führenden Kanzleien in Deutschland im Abgasskandal.


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