VW-Abgasskandal: Umtausch des makelbehafteten Diesel-PKW gegen mangelfreies Auto?

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Der Abgasskandal hat bei nicht wenigen Besitzern der direkt betroffenen Dieselmodelle einen besonderen Nerv getroffen. Die große Enttäuschung weckt in so manchem PKW-Besitzer den Wunsch, dass sie sich von ihren Autos trennen möchten und stattdessen ein makelfreies Auto haben wollen. Andere Autobesitzer sind skeptisch, dass die Rückrufaktion den EA 189-Makel tatsächlich vollständig beseitigen kann und wollen deshalb nicht weiter an ihrem VW, Audi, Seat oder Skoda festhalten.

Denn im VW-Abgasskandal befürchten Experten und auch nicht wenige Autofahrer, dass sich der Makel des EA 189-Dieselmotors nicht ohne weiteres vollständig reparieren lässt. Konkret wird befürchtet, dass es zu sinkenden PS-Zahlen, erhöhtem Kraftstoffverbrauch und auch zu erheblichem Verschleiß des Motors kommen kann.

Dennoch mag die Forderung nach einem neuen Auto auf den ersten Blick sehr ehrgeizig erscheinen. Aus rechtlicher Sicht können dennoch viele Autobesitzer den „Umtausch” des makelbehafteten Autos gegen ein mangelfreies Modell derzeit noch einfordern. Dies hat – grob umrissen – folgenden Hintergrund: Zeigt sich innerhalb der ersten zwei Jahre seit dem Autokauf ein Mangel oder Defekt bei dem Fahrzeug, dann können die Autokäufer sofort entweder die Reparatur oder die Nachlieferung eines mangelfreien Autos fordern. Solange es jedoch nicht möglich ist, den Mangel vollständig zu beseitigen, kann der Verkäufer einen „Umtausch” nicht verweigern. Dies wurde so auch in der höchstrichterlichen Rechtsprechung des EuGH und des BGH bestätigt.

Näherrücken der Rückrufaktion verändert Rechtslage

Allerdings wird die Rechtslage nicht lange so vorteilhaft bleiben. Sobald die Autobauer VW, Audi, Skoda oder Seat für das einzelne Fahrzeug eine Reparatur anbieten können, kann der Autohändler die Nachlieferung verweigern, wenn die Reparatur des EA 189-Makels erheblich kostengünstiger ist. Der Käufer kann dann nicht mehr die Neulieferung eines mangelfreien Modells fordern. Es ist daher gerade für Autobesitzer, die ihre Fahrzeuge noch nicht lange haben, sehr wichtig, umgehend ihre Rechte geltend zu machen. Sobald eine Nachbesserung durch die Hersteller VW, Audi, Skoda oder Seat möglich ist, kann das Recht auf Nachlieferung eines mangel- und makelfreien Fahrzeugs durch den Händler verweigert werden.

Weitere Informationen befinden www.vw-skandal.de



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