VW Abgasskandal – VW verliert reihenweise Verfahren in Bayern

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Allein am heutigen Tag also am 11.7.2019 wurden zu Gunsten der Mandanten, der im Dieselskandal mitführenden Anwaltskanzlei aus München, Klamert & Partner Rechtsanwälte, 5 Klage gewinnende Urteile ausgesprochen .So urteilte das Landgericht Nürnberg-Fürth im Verfahren Az. 9 O 8205/18, dass das streitgegenständliche Fahrzeug zurückgegeben werden kann, der Kläger seinen Kaufpreis in voller Höhe zurückerhält und keinerlei Nutzungen in Abzug gebracht werden.

Ein voller Erfolg für den Mandanten.

Identisch urteilte das Landgericht Nürnberg zu dem Az. 9 O 7974 /18. Auch hier wurde der volle Kaufpreis ohne Abzug von Nutzungen ausgeurteilt.

Ebenso identisch urteilte das Landgericht Nürnberg zu dem Az. 9 O 8807/18. Auch hier wurde der volle Kaufpreis ohne Abzug von Nutzungen ausgeurteilt.

Das Landgericht München I verurteilte VW zur Zurücknahme des streitgegenständlichen VW Tiguan, allerdings unter Abzug von Nutzungen, bei einer geschätzten Gesamtfahrleistung von 300.000 km.

Ebenso urteilte das Landgericht München II unter dem Az. 6 O 5021/18. Hier konnte der Kläger seinen Audi A3 an die Volkswagen AG zurückgeben und erhielt den vollen Kaufpreis unter Abzug von Nutzungen. Dies bei einer erwarteten Gesamtlaufleistung von 250.000 km.

Gerade vor dem Hintergrund, dass zum 31.12.2018 die Ansprüche der Verbraucher nicht verjährt sind, sollte man nun nicht mehr zögerlich sein. Selbst wenn es unwahrscheinlich erscheint – aber wie beschrieben, der VW-Konzern hat keine Argumente mehr, sodass nach menschlichem Ermessen nichts mehr schiefgehen kann und letztendlich die Verbraucher, die sich trauen, aufzustehen, hierfür auch belohnt werden und sich von dem unliebsamen Betrugsdiesel lösen können.

Die Möglichkeit, zu seinem Recht zu kommen, war noch nie so hoch

Derzeit erzielen vom Dieselskandal betroffene Autobesitzer, die gegen den VW-Konzern vorgehen, in der Regel einen Vergleich, der die Rückgabe des Pkw bei Abzug der sogenannten Nutzungsentschädigung gegen Rückzahlung des Kaufpreises im Ergebnis sieht.

Verbraucher sollten deshalb alles daransetzen, ihre Rechte geltend zu machen und so einen Vermögensverlust zu vermeiden.

Nutzen Sie deshalb Ihre Rechte!

Alle Rechtsschutzversicherer in Deutschland decken nunmehr die jeweiligen Klagen gegen die Händler und den Konzern. Voraussetzung ist, dass die Rechtsschutzversicherung zum Zeitpunkt des Kaufvertragsabschlusses existent war.

Die Kanzlei Klamert & Partner Rechtsanwälte vertritt bundesweit eine Vielzahl von VW-Geschädigten und erzielt im Grundsatz in den überwiegenden Fällen die obengenannten Ergebnisse, die zu Schadensersatz und Rückabwicklung des Kaufvertrages führen.

Rechtsanwalt Markus Klamert und sein Team der Klamert & Partner Rechtsanwälte stehen Ihnen für eine kostenfreie Ersteinschätzung jederzeit gerne zur Verfügung.

Die Rechtsanwaltskanzlei Klamert & Partner aus München gehört zu den führenden Kanzleien in Deutschland im Abgasskandal.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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