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VW: Das Auto! (??)

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Dieser Slogan steht seit langer Zeit für Qualität und Zuverlässigkeit. Durch den aktuellen Abgasskandal wird das Vertrauen in die Marke VW erheblich auf die Probe gestellt. Dies gilt nicht nur für VW. Auch Audi, Skoda und Seat sind von dem Skandal betroffen. Doch was bedeutet das aus juristischer Sicht eigentlich?

Liegt ein Sachmangel vor?

Erhöhte Abgaswerte können grds. einen Mangel darstellen, da die öffentlich in Prospekten und Werbungen getätigten Äußerungen des Herstellers Beschaffenheitsvereinbarungen darstellen, deren Einhaltung der Käufer erwarten darf und an denen sich der Händler festhalten lassen muss.

Kann ich Schadensersatz wegen arglistiger Täuschung verlangen?

Schadensersatzansprüche gegen den Händler setzen voraus, dass dieser arglistig getäuscht hat. Dies dürfte nicht der Fall sein, da dem Händler das Fehlverhalten des Herstellers und dessen Mitarbeiter nicht zuzurechnen ist.  
Sollte sich der Manipulationsverdacht bestätigen, stehen jedoch Schadensersatzansprüche gegen den Hersteller im Raum.

Kann ich vom Vertrag zurücktreten?

Der Käufer kann vom Händler zunächst die kostenfreie Nacherfüllung – also Nachbesserung – verlangen. Ist die Nachbesserung nicht möglich oder aus anderen Gründen (z. B. lange Wartezeiten auf die Nachrüstung/Nachlieferung) nicht zumutbar, besteht die Möglichkeit, vom Kaufvertrag zurückzutreten oder eine Preisminderung zu verlangen.

Der Rücktritt vom Kaufvertrag ist jedoch nur zulässig bei „erheblichen” Mängeln. Bisher wurde gerichtlich noch nicht entschieden, ab wann eine Überschreitung der Abgaswerte einen erheblichen Mangel darstellt.

Fazit: Der Abgasskandal wirft eine Menge unterschiedlichster rechtlicher Fragen auf, die letztendlich vom jeweiligen Einzelfall abhängen werden.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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