VW Golf VII in Dieselgate 2.0 verwickelt / Motor EA 288 unter Verdacht

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Dass der Volkswagenkonzern (VW, Audi, Porsche, Seat, Skoda) beim Dieselmotor EA 189 betrogen hat, ist vom Bundesgerichtshof am 25. Mai 2020 höchstrichterlich festgestellt worden. Zudem hat für VW Dieselgate 2.0 längst begonnen. Der VW-Motor EA 288 rückt in den Fokus der Gerichte. Für die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH nicht verwunderlich. Schließlich sind am 30. April 2020 in einem Gutachten vor dem Europäischen Gerichtshof temperaturabhängige Abgasregulierungen in Motoren als unzulässig bezeichnet worden. 

Im EA 288 ist unstrittig ein Thermofenster verbaut. Dr. Stoll & Sauer hat bereits ein Urteil zum EA 288 erstritten und stellt in einer Serie die betroffenen Modelle und Entwicklungen im neuen Diesel-Abgasskandal vor. Die Kanzlei gehört zu den führenden im Abgasskandal. Die Inhaber haben den Verbraucherzentrale Bundesverband in der Musterfeststellungsklage gegen VW vertreten, einen 830-Millionen-Euro-Vergleich ausverhandelt und Rechtsgeschichte geschrieben.


Der VW Golf VII ist im Dieselgate 2.0 verwickelt

Der VW Golf ist der Verkaufsschlager des Autokonzerns. Doch was viele Kunden nicht wissen: Der Golf VII ist im neuen Diesel-Abgasskandal verwickelt. Darauf deuten ein Rückruf von VW und verschiedene Urteile  unterschiedlicher Gerichte hin. Hier wichtige Fakten rund um den Golf VII:

  • Für die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer liegt der Verdacht nahe, dass VW mit dem Rückruf eine Abschalteinrichtung verschleiern will. Daher geht die Verbraucher-Kanzlei davon aus, dass betroffene Verbraucher erneut geschädigt worden sind und rät zur anwaltlichen Beratung. Denn die Fahrzeuge sind im Wert erheblich gemindert. VW hat eine umweltfreundliche Motorisierung angepriesen. Letztlich könnte die Umwelt genauso wie beim EA 189 verpestet werden, weil der Stickoxid-Grenzwert nur auf dem Prüfstand und nicht im Normalbetrieb auf der Straße eingehalten wird. Im kostenfreien Online-Check der Kanzlei lässt sich der richtige Weg aus dem Diesel-Abgasskandal herausfinden.

  • Die Volkswagen AG versucht Golf-Besitzer derzeit, zu einem Software-Update zu bewegen. Betroffen sind Fahrzeuge, die mit dem Motor-Typ EA 288 ausgerüstet sind. VW schreibt die Verbraucher an und erklärt ihnen im Rückruf mit der Aktionsnummer 23x4, dass es „infolge eines thermischen Alterungsprozesses des NOx-Speicherkatalysators zu einer verminderten Katalysator-Aktivität“ kommen kann und dadurch die Abgaswerte ansteigen. Nach dem Update verspricht VW einen reduzierten Schadstoffausstoß.
     
  • Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer sieht das angebotene Update sehr kritisch und rät davon ab. Schon beim EA 189 hatte das Update unliebsame Auswirkungen auf das Fahrzeug wie einen höheren Spritverbrauch. Hinzu kommt, dass das Landgericht Duisburg in einem bisher unveröffentlichten Urteil im VW Golf VII eine unzulässige Abschalteinrichtung im Abgaskontrollsystem implementiert sieht. Und der Autobauer hat den Einbau nach einem Bericht des Südwestrundfunks SWR in der Verhandlung bereits Ende 2018 zugegeben, hält ihn aber für legal. Zudem räumte VW ein, dass das Fahrzeug erkennen könne, ob es sich gerade auf einem Prüfstand befindet.
     
  • Das Schreiben an die Kunden liest sich dann auch wie eine Bestandsaufnahme, welche Abschalteinrichtungen im Motor zu finden sind. „An den betroffenen Fahrzeugen wird das Motorsteuergerät und bei einigen Fahrzeugen mit Doppelkupplungsgetriebe zusätzlich das Getriebesteuergerät umprogrammiert“, heißt es in dem Brief. Durch ein Software-Update soll ein Korrekturwert während der Warmlaufphase realisiert werden. Darin werde auch der fortschreitende Alterungsprozess des Katalysators berücksichtigt. Insgesamt werde so der Schadstoffausstoß reduziert. VW verspricht, dass den Kunden durch das Update am Auto keine Nachteile entstehen. Das Kraftfahrt-Bundesamt hat das freiwillige Software-Update unter der Nummer 91774 genehmigt.

  • Der Golf VII wird als Diesel seit August 2012 bis Mai 2020 in unterschiedlichen Varianten mit 1,6- und 2,0-Liter-Motoren der Euro-Norm 5 und 6 produziert.

  • In Verfahren zum Dieselmotor EA 189 hat die Kanzlei Urteile erstritten, in denen Gerichte bis zu 30 Prozent Schadensersatz vom Kaufpreis festgelegt haben. Davon geht derzeit noch eine Nutzungsentschädigung ab. Auch im Fall des EA 288 sind solche Urteile möglich.


EA 288: EuGH läutet neue Runde im Diesel-Abgasskandal ein

Als der erste Diesel-Abgasskandal von VW im Herbst 2015 von den USA nach Europa herüberschwappte, sahen Politik und selbst Verbraucherschützer kaum Chancen, den Autobauer für seine Tricksereien haftbar zu machen. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer war die erste Sozietät, die bereits am 6. Oktober 2015 die erste Klage im Diesel-Abgasskandal gegen VW einreichte, und damit den Weg zur Musterfeststellungsklage und zum ersten Urteil vor dem BGH ebnete. Die Rechtsprechung hat sich seither erheblich zugunsten der Verbraucher gedreht. Am 25. Mai 2020 verurteilte der Bundesgerichtshof VW erstmals in letzter Instanz wegen vorsätzlicher und sittenwidriger Schädigung (Az.: VI ZR 252/19).

Die Chancen, sich gegen den VW-Konzern vor Gericht durchzusetzen, steigen auch im Hinblick auf die neue Motorengeneration – beispielsweise den EA 288. Am Europäischen Gerichtshof EuGH in Luxemburg sind am 30. April 2020 in einem Gutachten temperaturabhängige Abschalteinrichtungen als unzulässig eingestuft worden. Und im EA 288 ist unter anderem ein sogenanntes Thermofenster verbaut.
 

Erste Urteile und Beschlüsse gegen VW zum EA 288

Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer stellt einige aktuelle Urteile zum Motor EA 288 vor, die zeigen, dass Dieselgate 2.0 bereits begonnen hat.

  • Das Landgericht Offenburg verurteilte am 23. Juni 2020 die VW-Tochter Audi und ein Autohaus aufgrund vorsätzlicher und sittenwidriger Täuschung nach § 826 BGB (Az. 3 O 38/18). Der Audi A3 2,0 TDI Quattro mit dem Motor EA 288 Euro 6 enthält nach Ansicht des Gerichts eine unzulässige Abschalteinrichtung. Das von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer erstrittene Urteil hat folgende bemerkenswerte Eckpunkte:

    Das Gericht kritisiert das Prozessverhalten von Audi als „Leugnen“. Die sogenannte Teststandserkennung oder Prüfstandserkennung in dem Audi, in der die EU-Grenzwerte für Stickoxide eingehalten werden, hat Audi am Anfang des Verfahrens nicht eingeräumt, sondern den Vorwurf nur als „unzutreffend“ bezeichnet und dann scheibchenweise zugegeben. Das Gericht bezog sich in seinem Urteil explizit auf das Gutachten der Generalanwältin am EuGH, Eleanor Sharpston. Die hatte am 30. April 2020 in einem VW-Verfahren temperaturabhängige Abgaskontrollsysteme, wie ein Thermofenster eines darstellt, als unzulässig bezeichnet (Az. C 693/18).

    Dass kein Rückruf vom Kraftfahrt-Bundesamt bisher gegen den EA 288 vorliegt, war für den Richter unmaßgeblich. Dafür könne es viele Gründe geben – wie etwa „politischen Einfluss“.

    Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
     
  • Landgericht Duisburg (30. Oktober 2018, Az. 1 O 231/18): In diesem Verfahren soll VW nach einem SWR-Bericht zugegeben haben, im EA 288 ein sogenanntes Thermofenster eingebaut zu haben. Das Gericht sieht Haftung von VW aus § 826 BGB als gegeben an.
  • Landgericht Wuppertal (15. März 2019, Az. 2 O 273/18): Ein Gutachten soll herausfinden, ob im EA 288 eine Prüfstanderkennung und eine Software verbaut worden ist, die bei einer bestimmten Drehzahl die Abgasreinigung herunterfährt.
     
  • Landgericht Krefeld (6. November 2019, Az. 2 O 370/18): Das Gericht sah einen Schadensersatzanspruch aus § 826 BGB. Die Beklagte hat massenhaft und mit erheblichem technischem Aufwand gesetzliche Umweltvorschriften ausgehebelt (vgl. BGH, Beschluss vom 08. Januar 2019, VIII ZR 225/17) und zugleich Kunden manipulierend beeinflusst, indem das Emissionskontrollsystem durch eine schadstoffmindernde Aufheizstrategie, die nahezu ausschließlich im Prüfstandmodus anspringt, anders gesteuert wurde als im regulären Fahrbetrieb.
     
  • Landgericht Regensburg (19. März 2020, Az. 73 O 1181/19): In diesem Verfahren sah das Gericht bei VW eine Haftung aus § 826 BGB. Mit der Abgasmanipulation habe sich das Unternehmen auf rechtswidrigem Weg Wettbewerbsvorteile zu verschaffen versucht, um seinen Gewinn zu steigern.
     
  • Landgericht München (Az. 3 O 13321/19): Spannend an diesem Urteil – es handelt sich um den VW T6 mit EA 288. Das Gericht führt aus, dass bei Vorliegen eines „Thermischen Fensters“ nicht einmal ein amtlicher Rückruf notwendig sei, und eine Abschaltvorrichtung, die der EU-Norm nicht entspreche, grundsätzlich eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung bedeute. Die VW-Anwälte sollen die Abschaltvorrichtung nicht mal in Frage gestellt haben. Das Thermofenster entspreche der EU-Verordnung 715/2007. Die Anlage, entgegnete das Gericht, sei zwar nach der Verordnung genehmigt, aber VW lege sie falsch aus. Eine vorsätzliche Schädigung löst nach Paragraf 826 BGB den vollen Schadensersatz aus.
     

Dr. Stoll & Sauer führte Musterfeststellungsklage gegen VW mit an 

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert. Die Kanzlei führt mehr als 12.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal bundesweit und konnte bereits hunderte positive Urteile erstreiten.

In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung - Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten in der RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) außerdem die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG und verhandelten einen 830-Millionen-Euro-Vergleich aus. Damit haben die beiden Inhaber Rechtsgeschichte geschrieben. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei deshalb für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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