Höhe VW Schadensersatz: OLG Düsseldorf spricht 25 Prozent des Kaufpreises zu

  • 2 Minuten Lesezeit

Abgasskandal: 25 % des Neupreises zurückbekommen und das Auto behalten

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat am 12.12.2019 eine bahnbrechende Entscheidung getroffen, die sich gegen die bisherige Marschroute der Amts- und Landgerichte im Abgasskandal wendet. Sie ist ein Erfolg für die Käufer von manipulierten Dieselfahrzeugen.

Das Oberlandesgericht bestätigt in seinem Urteil die Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf. Dieses hatte in einem Urteil vom 05.02.2019 (Az. 1 O 67/17) dem Kläger die Minderung des Kaufpreises von 25 % zugesprochen. In der Vergangenheit lag dieser Wert meist bei nur 5 % bis 10 %, was den Mangel nicht ausreichend wiederspiegelt.

In dem Urteil vom 12.12.2019 (Az. 13 U 84/19) entschied das Oberlandesgericht über die Ansprüche eines Eigentümers eines Seat Altea XL des VW-Konzerns, in dem ein manipulierter Dieselmotor der Reihe EA 189 verbaut ist. In diesem Fall wandte sich der Kläger gegen den Händler und machte im Rahmen des Kaufrechts Gewährleistungsrechte geltend.

Das Oberlandesgericht begründet das so:

  • Das manipulierte Fahrzeug ist mangelhaft. Es „eignete sich bei Gefahrübergang wegen der Abgasmanipulation nicht für die gewöhnliche Verwendung“ die ein vergleichbares Fahrzeug haben müsste.
  • Der Käufer musste von dem Händler nicht die Nachbesserung, z. B. durch eine Reparatur, verlangen und hierfür eine Frist setzten und abwarten, sondern er konnte direkt die Rückzahlung des Minderwertes verlangen. Grund dafür sei, dass das Vertrauensverhältnis zerstört und eine Reparatur durch den Hersteller dem Käufer unzumutbar sei.
  • Landgericht und Oberlandesgericht sind sich einig: Das manipulierte Fahrzeug war bei Kauf 25 % weniger wert. Diesen Betrag bekommt der Kläger nun zurückerstattet. Die Auswirkungen des Abgasskandals auf den Wert gebrauchter Dieselfahrzeuge seien beträchtlich.

Zwar wendete der Kläger sich in diesem Fall gegen den Händler. Die Entscheidung ist aber auch übertragbar auf Verfahren gegen die Hersteller, z. B. VW und Daimler. Sie haben die Kunden vorsätzlich sittenwidrig geschädigt, indem sie die manipulierten Motoren einbauten. Daher müssen sie den Kunden Schadensersatz in dieser Höhe (25 % des Kaufpreises) zahlen.

Die Eigentümer von betroffenen Fahrzeugen können nun entscheiden:

  • Entweder geben Sie das Fahrzeug an den Hersteller zurück und erhalten dafür den gesamten Kaufpreis (meist abzüglich einer Summe für die gefahrenen Kilometer)
  • oder Sie behalten das Fahrzeug und verlangen von dem Hersteller Schadensersatz. Dieser besteht nach dem neuen Urteil in Höhe von 25 % des Neupreises.

Wir prüfen für Sie kostenfrei, welcher Weg sich für Sie mehr lohnt. Die Anwaltskanzlei Balduin & Partner vertritt zahlreiche Geschädigte und hat noch keinen Prozess gegen Volkswagen verloren. 

Rufen Sie uns gerne unverbindlich an oder schreiben Sie uns eine Nachricht.



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Jonas Bartlomiejczyk

Beiträge zum Thema