VW Sharan und Abgasskandal: Gewährleistung und andere Käuferrechte helfen Autobesitzern

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Welche Rechte haben VW Sharan-Käufer, wenn sie einen EA 189-Diesel haben?

Die Mitteilung, dass der Motor ihres Fahrzeugs „optimiert“ worden sei, mussten bereits viele Volkswagenkäufer lesen. Auch TDI-Modelle des Sharans sind mit den EA 189-Dieselmotoren ausgestattet. Die Besitzer der betroffenen Autos müssen dann entscheiden, was sie nun machen. Angesichts der gehäuften Schlagzeilen um immer neue Facetten des VW-Skandals, wollen sich nicht alle Betroffenen auf die Rückrufaktion einlassen. Ein Teil der Autokäufer wurde von VW zu sehr enttäuscht; ein anderer Teil der Autokäufer hegt Zweifel, ob der Abgasmakel sich überhaupt ohne weitere Folgen beheben lässt. Für nicht wenige der betroffenen Dieselfahrer steht mittlerweile fest, dass sie sich zur Wehr setzen wollen. Es gibt hierfür sehr unterschiedliche rechtliche Ansatzpunkte.

Gewährleistung

Die Gewährleistung ist gerade in der Abgasaffäre in vielen Fällen ein wichtiger Ansatzpunkt. Treten die Mängel innerhalb der zweijährigen Gewährleistung auf, dann kann nur nicht die Beseitigung des Mangels durch eine Reparatur verlangen. Wenn eine Reparatur nicht wie gefordert – zum Beispiel innerhalb einer bestimmten Frist – umgesetzt werden kann, dann kann bestimmten Voraussetzungen kann auch die Neulieferung eines mangelfreien Autos gefordert werden. Wenn beides fehlschlägt, können die Autokäufer alternativ Schadensersatz, Minderung oder auch die Rückabwicklung des Autokaufs einfordern.

Schadensersatz von VW selbst

Neben der Gewährleistung oder Garantie gibt es auch noch andere Rechte: Ein vom wissenschaftlichen Dienst des Bundestags erstelltes juristisches Gutachten betont, dass wegen der Manipulation der Dieselmotoren auch Schadensersatzansprüche wegen sittenwidriger Schädigung gegenüber dem VW-Konzern im Raum stehen. Diesen Ansatz verfolgen die Anwälte der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer auch bei einer Klage eines Golf GTD-Fahrers gegen den Autobauer VW selbst. Dort hat die Volkswagen AG mitteilen lassen, dass sie sich gegen die Klage verteidigen werde (mehr zu neuesten Sachstand befindet sich in der Rubrik News vom 11.11.2015 auf der Internetseite www.vw-schaden.de).

Bereits diese kurze Übersicht zeigt, dass VW Sharan-Besitzer, die vom Abgasskandal betroffen sind, alles andere als rechtelos sind. Die praktische Umsetzung dieser Rechte für die allermeisten betroffenen Autofahrer alles andere als einfach werden kann – nicht nur wegen der ersten Reaktion des VW-Konzerns auf die eingereichte Klage. Wenn Autobesitzer positiv wissen, dass ihr Fahrzeug unter dem Abgasmangel leidet, sich rechtliche Unterstützung sichern.

Autobesitzer müssen Fristen beachten

Eine kostenlose, anwaltliche Erstberatung klärt, ob im konkreten Fall noch Gewährleistungsrechte gelten gemacht werden können und ob wichtige Fristen sich ggf. ihrem Ende nähern. In diesen Fällen werden rechtliche Maßnahmen wie etwa Güteverfahren bei staatlich anerkannten Stellen relevant, die das Ablaufen von Fristen zu unterbrechen.

Weitere Informationen rund um das Thema Abgasskandal befinden auf der Internetseite www.vw-schaden.de.


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