VW-Skandal - Aktionäre lassen Schadensersatzansprüche gegen die Volkswagen AG prüfen

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VW-Skandal um manipulierte Abgas-Werte – Dem Volkswagenkonzern drohen nun nicht nur Strafen bis zu 18 Milliarden der US-Umweltbehörde, sondern auch Sammelklagen in den USA und Kanada. Auch deutsche Aktionäre lassen Schadensersatzansprüche gegen VW prüfen.

Nach einem Bericht der Süddeutschen Zeitung sind bereits 37 Klagen gegen Volkswagen bei Gerichten in den USA eingegangen. Autokäufer und Autohändler verlangen insbesondere Schadensersatz aufgrund des möglichen Wertverlustes ihrer Fahrzeuge durch den VW-Skandal.

Nachdem die Volkswagen AG wegen des Abgas-Skandals Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Braunschweig stellen wird, lassen nun auch viele Aktionäre in Deutschland Schadensersatzansprüche gegen den Konzern prüfen.

Die Volkswagen-Aktie ist schlagartig eingebrochen, nachdem der Abgas-Manipulationsskandal – auch #Dieselgate genannt – bekannt wurde. Der Kursverlust der Vorzugsaktie betrug ca. 40 Prozent in 2 Tagen. Damit sind Anlegern und Aktionären bis zu 16 Milliarden Euro verloren gegangen.

Mögliche Schadensersatzansprüche von VW-Aktionären

Es ist daher mehr als verständlich, dass bereits viele Anfragen von Aktionären bei der Anwaltskanzlei Herfurtner eingegangen sind, um entsprechende Schadensersatzforderungen gegen die Volkswagen AG zu prüfen.

Insbesondere könnten sich Ansprüche auf Schadensersatz aus möglichen Pflichtverletzungen durch Mitarbeiter des Volkswagenkonzerns ergeben. So ist zu klären, ob Anleger bereits wesentlich früher über das eigene Fehlverhalten hätten informiert werden müssen. Denn schon seit Mai 2014 diskutierten Aufsichtsbehörden in den USA und Volkswagen die Unterschiede zwischen den Ergebnissen in den Tests und den tatsächlichen erreichten Abgaswerte im Alltag. Die Ingenieure von VW gestanden dann wohl erst am 3. September 2015 ein, nicht das Abgas-Problem gelöst, sondern manipulierende Software eingesetzt zu haben.

Verletzung der Ad-Hoc-Pflicht

Börsennotierte Konzerne haben die Pflicht, die Öffentlichkeit sofort über kursrelevante Informationen zu benachrichtigen. Insbesondere bei drohenden Bußgeldern muss die Allgemeinheit rasch informiert werden. Daher stellt sich die Frage, ab welchem Zeitpunkt Volkswagen über die Manipulationen der Emissions-Tests Bescheid wusste und dazu eine Ad-hoc-Mitteilung zum VW-Skandal herausgeben hätte müssen.

Sollte die Volkswagen AG zu spät informiert haben, könnten alle Anleger, die seit Beginn des Abgas-Skandals VW-Aktien gekauft haben, einen Anspruch auf Schadensersatz geltend machen.

Der Konzern hätte wohl bereits wesentlich früher in Form einer Ad-hoc-Mitteilung über die Ermittlungen der US-Umweltbehörde EPA veröffentlichen müssen. Die United States Environmental Protection Agency hat durch eingeleitete Prüfungen bei den VW-Autos festgestellt, dass unter anderem der tatsächliche Ausstoß von Stickoxiden bis zu 40-mal höher liegt als der Normwert dies vorschreibt.

§ 37b WpHG bietet Anlegern Schadensersatzsansprüche wegen unterlassener unverzüglicher Veröffentlichung von Insiderinformationen, wenn ein Aktionär die Aktien nach der Unterlassung erwirbt und er bei Bekanntwerden der Insiderinformation noch Inhaber der Finanzinstrumente ist oder die Aktien vor dem Entstehen der Insiderinformation erwirbt und nach der Unterlassung veräußert.

Auch für Inhaber von Derivaten, die den Kurs der VW-Aktie als Basis haben, stehen mögliche Ansprüche im Raum.

BaFin prüft Unregelmäßigkeiten beim VW-Skandal

Nach einem Bericht der Welt Online prüft die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFIN) bereits mögliche Unregelmäßigkeiten beim Handel mit Volkswagen-Aktien. Dabei stehen mehrere Aspekte und potentielle Verstöße gegen das Wertpapierhandelsgesetz im Vordergrund.

  • Marktmanipulation durch Investoren
  • Insiderhandel: Wurden Aktien verkauft bevor die Öffentlichkeit informiert wurde?
  • Verletzung der Ad-Hoc-Pflicht

Die zivil- und wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Anwaltskanzlei Herfurtner berät Privatanleger und Investoren im Bank- und Kapitalmarktrecht bundesweit.



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