VW-Skandal – ARAG Rechtsschutz verliert massenhaft Deckungsverfahren

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Im VW-Abgasskandal hat die ARAG SE (Rechtsschutzversicherung) in vielen Fällen die Deckung verweigert. Zwischenzeitlich ist eine wahre Urteilsflut gegen die ARAG ergangen (nicht rechtskräftig). Zahlreiche Gerichte haben zwischenzeitlich zulasten der ARAG Rechtsschutzversicherung entschieden und geurteilt, dass die ARAG verpflichtet ist, die Kosten im VW-Abgasskandal zu übernehmen.

So haben u. a. die folgenden Gerichte gegen die ARAG entschieden:

Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 24.10.2017, 9 O 73/17

Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 24.10.2017, 9 O 71/17

Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 24.10.2017, 9 O 81/17

Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 24.10.2017, 9 O 72/17

Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 24.10.2017, 9 O 77/17

Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 06.10.2017, 9 O 69/17

Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 06.10.2017, 9 O 79/17

Landgericht Paderborn, Urteil vom 31.08.2017, 3 O 375/16

Landgericht Arnsberg, Urteil vom 08.09.2017, 2 O 398/16

Eine Übersicht zu weiteren Urteilen findet sich hier:

https://www.test.de/Abgasmanipulation-bei-Volkswagen-und-Audi-Antworten-auf-Ihre-Fragen-4918330-5038098/

Die ARAG-Rechtsschutzversicherung hatte die Fälle teilweise wegen mangelnder Erfolgsaussichten bzw. wegen Mutwilligkeit abgelehnt. Die vorgenannten Gerichte haben dem nunmehr einen Riegel vorgeschoben. Die ARAG-Rechtsschutzversicherung ist verpflichtet, eine Deckungszusage zu erteilen. Dies wollte die ARAG lange nicht wahrhaben. Zwischenzeitlich urteilen jedoch die meisten Gerichte zu Gunsten der ARAG-Versicherten, sodass diese endlich in den Genuss ihrer Versicherungsleistungen kommen. Bei der ARAG-Rechtsschutzversicherung handelt es sich um denjenigen Versicherer, der den Kunden im Abgasskandal sehr viele Steine in den Weg legte. Zwischenzeitlich hat sich das Regulierungsverhalten zwar geändert, jedoch waren massenhaft Klagen notwendig gegen die ARAG, um diese in den oben genannten Fällen zur Deckung zu bewegen. Das Regulierungsverhalten der ARAG spiegelt sich auch in der Beschwerdestatistik der BaFin wieder. Dort ist die ARAG im Jahre 2016 einsamer Spitzenreiter mit 235 Beschwerden. Allein dies zeigt, dass die ARAG versucht, Ihrer Deckungsverpflichtung entgehen zu können.

Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, die bundesweit massenhaft Verfahren gegen die ARAG-Rechtsschutzversicherung führt und bereits zahlreiche Verfahren gewonnen hat, teilt dazu mit: „Die ARAG-Rechtsschutzversicherung hat von Beginn an unseren Mandanten im Abgasskandal Steine in den Weg gelegt. Kooperationsbereitschaft gab es nicht. Die ARAG hat sich auf mangelnde Erfolgsaussichten berufen. Nunmehr bildet sich eine Rechtsprechung heraus, die nahezu eindeutig ist. Die ARAG-Rechtsschutzversicherung muss die Fälle bezahlen, auch wenn sie es nicht möchte. Wir halten das Verhalten der ARAG für grob rechtswidrig. Zwischenzeitlich hat auch das Oberlandesgericht Düsseldorf in verschiedenen Berufungsverfahren mitgeteilt, dass die ARAG bezahlen muss. Dennoch scheint die ARAG in unseren Prozessen nicht einzulenken und führt die Verfahren fort. Dieses Verhalten der ARAG ist unbegreiflich.“


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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